Schweinegrippe

Apotheker haben Vorrang - aber nicht überall

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Ab 26. Oktober sollen die ersten Menschen in Deutschland gegen Schweinegrippe geimpft werden - darunter Personen, die die medizinische Versorgung sicher stellen. Wer zu dieser Gruppe gehört, wird in Deutschland jedoch unterschiedlich gehandhabt: Trotz der Empfehlungen von Bundesgesundheitsministerium (BMG) und Ständiger Impfkommission (STIKO) werden Apothekenmitarbeiter nicht in allen Bundesländern prioritär geimpft.

Nicht zum medizinischen Schlüsselpersonal gehören Apotheker, Pharmazieingeneure, PTA und PKA in Hamburg und Sachsen. „Ich wüsste nicht, warum die Apotheker vorrangig geimpft werden sollten“, sagte ein Sprecher der Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz in Hamburg gegenüber APOTHEKE ADHOC. Wenn man die Apotheker mit einbeziehe, müsse man auch jeden Lebensmittelverkäufer impfen lassen, hieß es aus Sachsen. Beide Bundesländer verweisen darauf, dass sich die Apotheker wie der Rest der Bevölkerung in der zweiten Welle impfen lassen können.

Alle anderen Länder halten sich hingegen an die Empfehlungen aus Berlin. Im Saarland hatte das Gesundheitsministerium seine Entscheidung von der STIKO-Empfehlung abhängig gemacht. In Berlin sollen erst in zwei Wochen Details veröffentlicht werden.

Die Zeit drängt, doch wie die Massenimpfung organisiert werden soll, steht in vielen Gesundheitsministerien noch nicht endgültig fest. Die Behörden in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz sind eigenen Angaben noch mit den Planungen beschäftigt. Ähnlich ist die Lage in Niedersachsen: „Wir erarbeiten gerade einen Impfplan“, sagte eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums gegenüber APOTHEKE ADHOC. Einzelheiten sollen am 19. Oktober - also eine Woche vor dem offiziellen Start der Impfung - bekannt gegeben werden.

In einigen Ländern steht zumindest schon fest, wo geimpft wird: In Brandenburg, Bremen und Hessen übernehmen die Gesundheitsämter diese Aufgabe. In Bayern, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen sollen sich die Apotheker mit ihrem Hausarzt in Verbindung setzen. In Mecklenburg-Vorpommern kann zwischen dem Gesundheitsamt und einem niedergelassenen Arzt gewählt werden. In Nordrhein-Westfalen (NRW) sind die betriebsmedizinischen Dienste verantwortlich.

Spezielle Vorabinformation für die Apotheker sehen nur die wenigsten Länder vor. Vielerorts vertraut man darauf, dass die Apotheker durch die allgemeinen Informationen für die Bevölkerung erreicht werden. „Wir werden Pressemitteilungen herausgeben und alle Informationen auch auf unseren Internetseiten zur Verfügung stellen“, sagte ein Sprecher des Gesundheitsministeriums in Schleswig-Holstein.

Mitunter geben die Behörden die Verantwortung für die Information an die Standesorganisationen ab: Es liege in der Entscheidung der Selbstverwaltung, die Apotheker auf die Impfung hinzuweisen, hieß es aus Sachsen-Anhalt. Auch Brandenburg und Schleswig-Holstein sehen die Apothekerkammern und -verbände in der Pflicht. Die Apothekerkammer Thüringen hat bereits alle Apotheken benachrichtigt. In Bremen wollen die Aufsichtsbehörden die Apotheken in Zusammenarbeit mit der Kammer per Fax informieren.

Am weitesten fortgeschritten sind die Planungen in Nordrhein-Westfalen. Einzelne Kreise haben dort bereits abgefragt, wie viele Personen sich pro Apotheke impfen lassen wollen. Sobald der Impfstoff vorrätig ist, sollen die Apotheken angeschrieben und aufgefordert werden, sich mit den Betriebsärzten in Verbindung zu setzen.

Das thüringische Gesundheitsministerium ist zuversichtlich, die erste Impfwelle schnell über die Bühne zu bringen: „Bis Mitte November werden wir mit der Impfung der bevorzugten Personengruppen durch sein“, sagte ein Sprecher. Anschließend könne dann der Rest der Bevölkerung geimpft werden.

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