Apotheker gewinnt gegen Rezeptsammler Alexander Müller, 28.06.2012 09:58 Uhr
Bei dem Verein Vivavita können Mitgliedern die Rezeptzuzahlung sparen, wenn sie ihre Arzneimittel bei bestimmten Apotheken beziehen. Kritiker bezweifeln jedoch, dass es eine saubere Trennung zwischen dem „Zuzahlungsclub“ und der Handvoll offiziell teilnehmender Apotheken gibt. Jetzt hat das Landgericht Karlsruhe der in das Konstrukt eingebundenen Firma Dr. Koch Pharma verboten, für die Boni zu werben oder diese zu gewähren.
Apotheker Christian Kraus aus Pforzheim hatte von einer Kundin gehört, dass der Diabetikerladen im Nachbarort Rezepte sammelt und Rabatte auf die Zuzahlung gewährt. Betreiber des Geschäfts ist Dr. Koch Pharma mit Sitz in Egglofstein. Geschäftsführer ist Marco Blüher, dessen Vater Karl-Heinz Blüher bis vor kurzem Präsident von Vivavita war. Die andere Geschäfsführerin, Claudia Schmidt, wird als Ansprechpartnerin bei der kooperierenden EU-Versandapotheke genannt.
Kraus hatte einen Privatdetektiv in den Laden namens Mediabetic Logistics geschickt, der ein Rezept einlösen sollte. Eine Mitarbeiterin hatte diesem erklärt, dass die Rezepte an die EU-Versandapotheke in Cottbus geschickt würden und hatte auch bestätigt, dass den Kunden dabei die Hälfte der Zuzahlung erlassen werde. Der Detektiv erhielt außerdem eine Visitenkarte, auf der neben dem Diabetikerladen auch Vivavita und die Versandapotheke genannt waren. Kraus hatte daraufhin Dr. Koch Pharma verklagt.
Das Landgericht Karlsruhe gab dem Apotheker in erster Instanz recht und Verbot Dr. Koch Pharma die Beteiligung an dem Bonus-System. Die Richter sahen darin einen Verstoß gegen die Arzneimittelpreisbindung. Außerdem muss die Firma dem Apotheker mitteilen, in welchem Umfang die Rabatte gewährt wurden. Kraus hat laut dem Urteil sogar Anspruch auf Schadenersatz.
Dr. Koch Pharma hatte vor Gericht betont, dass weder die Firma selbst noch die EU-Versandapotheke einen Teil der Zuzahlung erstatteten, sondern Vivavita. Dass dem Testkäufer ohne Vivavita-Mitgliedschaft trotzdem der Betrag von der Rechnung gestrichen worden war, könne nur ein Fehler der Versandapotheke sein. Die Mitarbeiterin im Diabetikerladen sei für den Zuzahlungsclub tätig und habe dem Privatdetektiv das Vereinskonzept auch erklärt.
Die Richter ließen sich davon nicht überzeugen: Der Privatdetektiv habe glaubhaft gemacht, dass Vivavita nicht erwähnt worden war. Verbraucher müssten den Eindruck gewinnen, dass entweder der Diabetikerladen oder die Versandapotheke die Zuzahlung erstatte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, Dr. Koch Pharma kann in Berufung gehen.
Apotheker Kraus ist parallel auch gegen die EU-Versandapotheke vorgegangen. Er macht wegen einer abgegebenen Unterlassungserklärung Vertragsstrafen von rund 20.000 Euro geltend. Im März 2010 hatte das Landgericht Cottbus der EU-Versandapotheke verboten, für die Kooperation mit Vivavita zu werben.
Die Wettbewerbszentrale sieht jetzt neue Verstöße gegen die Auflagen des Urteils und fordert ein Ordnungsgeld in angemessener Höhe. Auch Vivavita wurde von der Wettbewerbszentrale mittlerweile abgemahnt. Der Verein freut sich einem Sprecher zufolge auf die gerichtliche Klärung.