Apotheker: Gemeinwohl-Vergütung statt höheres Fixum Laura Schulz, 22.10.2024 10:02 Uhr
Die Apothekerschaft tritt in Sachen Apotheken-Reformgesetz (ApoRG) auf der Stelle. Das hat auch der vergangene Apothekertag (DAT) in München ein weiteres Mal bewiesen. Apotheker Ulrich Geltinger von der St. Johannes-Apotheke im bayerischen Neumarkt-Sankt Veit hat kürzlich im Gespräch mit der FDP sein eigenes Diskussionspapier vorstellen können. „Eine pauschale Anhebung des Aufschlages würde nur die Versandhändler munitionieren“, so der Inhaber. Stattdessen dürfe sich die Honorierung nicht allein an den abgegebenen Packungen orientieren, sondern an den versorgten Patient:innen und damit an der Bedeutung der Apotheke für das Gemeinwohl.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) beharrt weiter auf einer Strukturreform – wie viel Honorar dafür „herausspringt“, scheint mehr als fraglich. Die von der Abda geforderten 12 Euro Fixum sind jedenfalls als „illusorisch“ vom Tisch. Während die Situation festgefahren scheint, hat sich Apotheker Geltinger Gedanken gemacht, wie das Honorar fair gestaltet werden könnte.
Das Fixum generell anzuheben, hält der Apotheker für falsch – vor allem mit Blick auf den Versandhandel: „Das ihnen durch eine erhöhte Vergütung zufließende Kapital hätte einen Werbefeldzug zur Folge, dem in kürzester Zeit 50 Prozent aller deutschen Apotheken zum Opfer fallen würden.“ Er hält stattdessen einen anderen Parameter für wichtiger: „Die Honorierung muss von den abgegebenen Packungen entkoppelt werden und sich an der Zahl der versorgten und beratenen Patienten orientieren. So würde zumindest das Überleben von wirklich systemrelevanten Apotheken gesichert.“
Einführung einer staatlichen Vorhaltepauschale
Zudem spricht sich Geltinger für die Einführung einer staatlichen Vorhaltepauschale aus, immerhin gibt es Gemeinwohlaufgaben, die die Apotheken per Gesetz zu erfüllen haben. Die Bereitstellung des notwendigen Personals, der Räume, Laborausstattung, Kühllager, die notwendige Bevorratung, Erfüllung der Notdienste, Beratungsleistungen, Dokumentationsaufwand, QMS – all das müsse endlich berücksichtigt werden.
Die Vorhaltepauschale müsse sich „an der Anzahl der lokal versorgten Patienten pro Quartal bemessen. Die Abwicklung erfolgt über den NNF“, so der Vorschlag. Einzahlen müssten hier dann auch die Versandapotheken, bekämen nach Rechnung Geltingers dann aber weniger aus dem Topf zurück, da ihr Anteil an den Gemeinwohlaufgaben geringer ist.
Unabhängig von Menge und Preis der abgegebenen Packungen und orientiert an der Versorgungsleistung der Apotheke sei hier eine faire Vergütung gegeben. „Der größte Teil des Rohertrages sollte sich aus dieser Allgemeinwohlvergütung speisen, ein kleiner Teil verbliebe als packungsbezogene Vergütung, welche die Logistik bei Lagerung und Abgabe abbildet. Diese sollte degressiv gestaltet werden, um Marktkonzentrationen zu vermeiden.“
Weitere Aufschläge
Zudem hat Geltinger noch weitere Vorschläge, wie das System gerechter und für die Vor-Ort-Apotheken auskömmlicher wäre: So seien Versender bei kühlpflichtigen Arzneimitteln häufig raus. Für den besonderen Aufwand bei der Lagerung und der Abgabe sei eine Anhebung des Aufschlages für kühlpflichtige Arzneimittel angezeigt, um die Kosten für Transport, Energie für die Kühllagerung und den Dokumentationsaufwand auszugleichen. Gleiches gelte für Betäubungsmittel- und T-Rezepte hinsichtlich Dokumentationsaufwand und gesonderter Lagerung.
Dringenden Nachholbedarf sieht Geltinger auch bei den Rezepturen: „Analog muss für Rezepturen der tatsächliche Aufwand in Rechnung gestellt werden, eine Pauschalvergütung ist weder zeitgemäß, noch betriebswirtschaftlich zu verantworten“, so der Inhaber.
Stattdessen könne der Aufschlag für Fertigarzneimittel abgesenkt werden – „Securpharm und E-Rezept machen grundsätzlich die automatische Dispensierung möglich“, meint der Apotheker. „Der Aufschlag ist entsprechend dem geringeren Aufwand anzupassen, zudem ist er degressiv zu gestalten, um eine Umsatzkonzentration bei Versandapotheken, welche § 15 ApBetrO seiner Sinnhaftigkeit berauben würde, zu verhindern. Der einheitliche Abgabepreis muss erhalten bleiben“, so Geltinger mit Verweis auf die Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO).
Retax nur noch im Einzelfall
Das finanzielle Risiko bei Hochpreisern könne für die Apotheken gesenkt werden, indem die Rechnungsstellung bei den Krankenkassen zeitgleich mit der Abgabe erfolge, „das Risiko beim Handling mit Hochpreisern wird durch den Staat versichert. Im Gegenzug wird der 3-Prozent-Aufschlag gestrichen“, fordert Geltinger. Retaxationen sollten zudem nur „noch bei Verstößen gegen das Strafgesetzbuch zulässig“ sein.
„Im Ergebnis müssen diese Maßnahmen zu einer Überkompensierung der bisher gewährten Honorierung führen, um eine angemessene Alimentierung des Personals zu ermöglichen“, so Geltinger abschließend zu seinen Vorschlägen für ein gerechteres Honorar.
Seine Ideen gab er bereits der Bundestagsabgeordneten Sandra Bubendorfer-Licht mit auf den Weg, die ihren Wahlkreis bei Geltinger in der Nähe von München hat. Bei einer Veranstaltung im Wahlkreis wollte die FDP-Politikerin von den anwesenden Apotheker:innen wissen, wie es aus deren Sicht um das ApoRG steht. Geltinger brachte hier seine Ideen an, nachdem diese bereits von den anderen Inhaber:innen für gut befunden wurden.