Abrechnung

Apotheker dürfen Rezepte überkleben

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Berlin -

Die Korrektur von Fehlern auf Rezepten – ein heikles Thema für Apotheker, denn es drohen Retaxationen. Tipp-Ex oder Korrekturroller werden angeblich von den Rezeptprüfern der Krankenkassen säuberlich entfernt. Etiketten, die über die Rezeptzeilen geklebt und dann bedruckt werden, kommen zwar zum Einsatz, sind aber eigentlich nicht explizit zugelassen. Seit März ist dieser Graubereich zumindest zum Teil geregelt: Korrekturaufkleber sind nun auch offiziell erlaubt.

 

Schon in der Vergangenheit konnten Apotheker Aufkleber zur Rezeptkorrektur problemlos bei Bedarfshändlern wie Wepa oder Melsbach kaufen. Dabei waren diese Aufkleber nicht zulässig. Vor einigen Jahren wollte eine Kasse in Hessen beklebte Rezepte aus diesem Grund retaxieren – der Apothekerverband konnte die Strafen damals abwenden.

Die Etiketten sind seit dem 1. März erlaubt. Allerdings müssen die Aufkleber nun anders aussehen als die bisher genutzten: Im Gegensatz zu den derzeit erhältlichen Korrekturetiketten umfassen die neuen lediglich IK-Nummer, Zuzahlung, Gesamt-Brutto und die drei Verordnungszeilen – die Felder neben der IK-Nummer fehlen. Daher können die bisherigen Etiketten eigentlich nicht mehr verwendet werden.

Die Aufkleber dürfen genutzt werden, um Fehler zu korrigieren, und müssen fest aufgeklebt sein. Danach müssen sie über die untere rechte Ecke so unterschrieben werden, dass die Unterschrift auch das Rezept abzeichnet.

Auch bei parenteralen Zubereitungen dürfen die Etiketten verwendet werden, dann wird der Aufkleber durch den Hash-Wert elektronisch signiert. Vergisst ein Apotheker die Unterschrift auf dem Aufkleber, kann er dies im Nachhinein korrigieren – die Kasse muss das Originalrezept auf Verlangen zur Verfügung stellen.

 

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