Niedersachsen

Burgfrieden bei Mini-Boni

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Berlin -

Es dürfte noch eine Weile dauern, bis die Apotheker über Rx-Boni letzte Gewissheit haben. Die Kammern wollen berufsrechtlich jeden Rezeptbonus verhindern, die Wettbewerbsrechtler feilen noch an einer exakten Spürbarkeitsschwelle. In Niedersachsen duldet die Apothekerkammer vorerst widerwillig ein Modell mit „Mini-Boni“.

Die Kammer ist als Aufsichtsbehörde schon gegen eine Reihe von Bonusmodellen vor Gericht gezogen – mit wechselndem Erfolg. Gut für die Kammer lief es zuletzt beim Apotal-Verfahren: Die Versandapotheke darf ihren Kunden vorerst keine Boni von 1,50 Euro pro verschreibungspflichtigem Arzneimittel gewähren.

Spannend an der Entscheidung ist, dass das Gericht die Spürbarkeitgrenze bei Versandapotheken wegen der größeren Reichweite strenger auslegt. Die Sache liegt derzeit beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg (OVG) und soll möglichst bis nach Leipzig vor das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) gebracht werden.

Die „Apotheken-Taler“ des Braunschweiger Apotheker Roland Bohlmann konnte die Kammer dagegen nicht untersagen. Die Kunden erhalten Taler, wenn sie warten müssen, das benötigte Arzneimittel nicht vorrätig ist – aber eben auch für jedes verschreibungspflichtiges Arzneimittel. Die Taler haben einen Gegenwert von 50 Cent und können auch in anderen Braunschweiger Geschäften eingelöst werden.

Wegen der Geringwertigkeit der Boni entschied das OVG im Eilverfahren gegen die Kammer. Nachdem sich im Hauptsacheverfahren auch das Verwaltungsgericht Braunschweig dieser Meinung angeschlossen hatte, bestand für die Kammer nur noch wenig Aussicht auf Erfolg. Das Verfahren wurde eingestellt, die Taler sind damit in Niedersachsen zulässig.

Allerdings hofft die Kammer auf eine letztinstanzliche Klärung zur Frage der Abwägung. Sollte das BVerwG entscheiden, dass die Spürbarkeitsgrenze nicht für die Kammern und Aufsichtsbehörden gilt, könnte doch noch jede Form von Rx-Boni verboten werden.

In der Zwischenzeit nutzen Apotheken in Niedersachsen den Burgfrieden bei den Mini-Boni. In easy-Apotheken etwa gibt es einen Treuepass. Wenn die Kunden zehn verschreibungspflichtige Arzneimittel in der Apotheke bezogen haben, erhalten sie einen Warengutschein in Höhe von fünf Euro für das OTC-Sortiment. Punkte sammeln kann man auch mit anderen Einkäufen. Die Kammer hält zwar auch solche kleinen Verstöße gegen die Preisbindung für rechtswidrig, kann nach eigenen Angaben aber beim aktuellen Stand nicht aktiv werden.

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