Habe ich noch Anspruch auf einen kostenlosen Bürgertest? Wer diese Frage für sich beantworten will, kann den „Bürgertest-O-Mat“ des Münchener Apothekers Michael Grintz nutzen. Am Ende landet man bei den hauseigenen Testzentren, die mit einem Sonderangebot für Stammkunden werben.
Der „Bürgertest-O-Mat“ wird in fünf Sprachen angeboten und basiert auf einem Google-Formular, man braucht also einen Google-Account. Allerdings wird gleich eingangs versichert, dass in der Standardeinstellung keine Daten gespeichert werden.
Folgende Fragen müssen beantwortet werden:
Beantwortet man eine dieser Fragen mit Ja, hat man laut „Bürgertest-O-Mat“ Anspruch auf einen kostenlosen Bürgertest nach §4a Testverordnung (TestV) und wird direkt zur Terminbuchung der Testzentren der Bienen-Apotheke Laimer Platz weitergeleitet. Dass Besucher:innen mit Arzttermin einen kostenlosen Test erhalten, obwohl Praxen eigentlich keine 3G-Vorgaben machen dürfen, erklärt Grintz damit, dass diese zu den „Einrichtungen“ nach IfSG gehören. „Wenn der Arzt einen Coronatest haben möchte, dürfen wir einen Bürgertest abrechnen. Ob der Arzt das darf, habe ich nicht zu bewerten.“
Trifft keine der Antworten zu, hat man keinen Anspruch auf einen kostenlosen Bürgertest. Auch hier kann man direkt einen Termin buchen, der erste Test kostet dann 12 Euro, jeder weitere Test mit entsprechendem Gutschein 9 Euro. Bestimmte Personengruppen werden zum Vorzugspreis von nur 6 Euro getestet:
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