Apothekenpersonal: Abkürzung für Zuwanderer Lilith Teusch, 15.06.2024 07:34 Uhr
Um dem Fachkräftemangel in den Apotheken beizukommen, soll es für ausländische Fachkräfte leichter werden, eine Erlaubnis zur Berufsausübung zu erhalten. Das jedenfalls haben die Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsminister der Länder in einem Beschluss gefordert. Bei den Neuregelungen soll sich die Bundesregierung an denen der Bundesärzteordnung orientieren.
Den Apotheken fehlt es an Personal und das könnte sich zukünftig verschärfen, denn der Nachwuchs kommt nur langsam nach und die Babyboomer gehen langsam in Rente. Auf der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) wurde ein Beschluss gefasst, um es ausländischen Fachkräften zu erleichtern, eine Berufserlaubnis zu bekommen.
Prüfung der Ausbildungsstätte
Die neue Regelung soll es Fachkräften aus Drittstaaten außerhalb der EU- und EWR-Staaten erleichtern, eine Berufserlaubnis zu erhalten. Bei der Entscheidung über die Erlaubnis soll dann nicht mehr begutachtet werden, ob die Ausbildung, die eine Fachkraft im Ausland abgeschlossen hat, inhaltlich dem deutschen Ausbildungsstandard entspricht. Stattdessen soll geprüft werden, ob die ausländische Ausbildungsstätte die rechtlichen Anforderungen erfüllt, die in dem jeweiligen Land gelten. Zur Beurteilung würden somit nur die formalen Bedingungen der Ausbildungsstätte zählen und nicht die Gleichheit der Ausbildungsinhalte.
Die pharmazeutische Tätigkeit im Rahmen dieser Berufserlaubnis ist dabei nicht inhaltlich begrenzt, muss aber unter laufender Aufsicht einer approbierten Fachkraft erfolgen. Die Arbeit soll auch der Vorbereitung auf eine Kenntnisprüfung dienen.
Analog zu Regelungen bei Ärzten
Bei den Neuregelungen soll sich die Regierung an denen für Ärztinnen und Ärzte in analog der Regelung für Ärztinnen und Ärzte in § 10 Abs. 5 der Bundesärzteordnung (BÄO) orientieren, so der Vorschlag der Gesundheitsminister. Die Änderungen könnten in § 11 Bundesapothekerordnung (BApO) aufgenommen werden.