Pflegecremes sind keine Rezepturen APOTHEKE ADHOC, 03.12.2012 11:20 Uhr
Nach Kundenwünschen individuell hergestellte Pflegecremes sind keine Rezepturen, sondern
fallen unter die Kosmetikverordnung. Das hat der Bayerische
Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Ansbach entschieden und damit die Klage
einer Apothekerin aus Mittelfranken im Hauptverfahren abgewiesen.
Im Oktober 2011 war der Apothekerin vom zuständigen Landratsamt untersagt worden, ihre selbst hergestellten Kosmetikprodukte zu verkaufen. Dem Amt zufolge hatte die Apothekerin mehrfach gegen die Kosmetikverordnung, unter anderem bei den Kennzeichnungsvorschriften für Mindesthaltbarkeit und Bestandteile, verstoßen. Die Apothekerin klagte gegen das Verkaufsverbot.
Sie argumentierte, bei den Cremes handele es sich nicht um Kosmetika, sondern um individuelle Rezepturarzneimittel und um Präsentationsarzneimittel. Die von ihr verwendeten Stoffe wie zum Beispiel Panthenol oder Retinol könnten sowohl kosmetischen als auch arzneilichen Zwecken dienen.
Beinahe alle eingesetzten Wirkstoffe würden gegen Krankheiten wie Akne, Neurodermitis oder Psoriasis eingesetzt. Darüber habe eine Internetseite, über die sie die Produkte ebenfalls vertrieben hatte, auch informiert. Zudem sei die Herstellung nach Arzneibuchqualität erfolgt.
Den Richtern zufolge handelt es sich bei den von der Apothekerin angebotenen Substanzen dagegen um Kosmetika. Für die Abgrenzung zum Arzneimittel sei entscheidend, wie das Produkt von Verbrauchern wahrgenommen werde. Die Hautpflege stehe hier offensichtlich im Vordergrund, heißt es in dem Urteil. Vieles spreche dafür, dass es es Kosmetikprodukte seien.Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass aus Sicht des durchschnittlich informierten Verbrauchers ein arzneilicher Charakter der Cremes nicht erkennbar sei. „Dass bestimmte Produkte auch einen medizinischen Nebenzweck haben, steht ihrer Einordnung als kosmetische Mittel nicht entgegen“, heißt es in der Urteilsbegründung.
Die Apothekerin hatte bis Herbst 2011 individuelle Hautcremes angeboten. Die Kunden konnten vor Ort oder über das Internet zwischen drei Basiscremes, mehreren Wirkstoffen und drei Duftstoffen auswählen. Vor der Abgabe wurden die Produkte mit dem Namen des Kunden etikettiert. Mittlerweile bietet die Apotheke über das Portal „Mix your cream“ individuell gestaltete Kosmetik an.