Mehr Arbeit, gleiches Honorar: Durch die neuen Forderungen der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) müssen in vielen Bereichen die Apotheker zusätzliche Kosten tragen. So auch in der Rezeptur. Der zusätzliche Arbeitsaufwand, der mit Plausibilitätsprüfung, Herstellungsanweisung und Herstellungsprotokoll anfällt, wird in der Hilfstaxe bislang nicht berücksichtigt.
Berechnen darf der Apothekenleiter etwa zur Herstellung eines Pulvers, einer Salbe, einer Paste, einer Suspension oder einer Emulsion bis 200 Gramm fünf Euro als Rezepturaufschlag. Bereits vor Inkrafttreten der neuen ApBetrO waren damit die Kosten für die Herstellung von Rezepturen laut Askan Fahr-Becker, Apothekeninhaber der Bahnhof-Apotheke in Fulda, nicht gedeckt.
Den zeitlichen Aufwand für eine einfache Rezeptur schätzt er auf 20 Minuten. Für eine PTA müsse ein durchschnittlicher Stundensatz von 19 Euro veranschlagt werden, so Fahr-Becker. 6,33 Euro fielen so allein an Arbeitskosten an. Für Betriebskosten wie Miete, Heizung, Strom und Beiträge für Kammer und Berufsgenossenschaft müssten weitere 5 bis 10 Euro veranschlagt werden.
Mit den neuen Forderungen der ApBetrO steigen die Kosten zusätzlich: „Für eine durchschnittliche Rezeptur müssen allein für die Dokumentation 20 bis 25 Minuten an zusätzlichem Zeitaufwand durch einen Approbierten erbracht werden“, sagt Fahr-Becker. Dabei fielen auf das Erstellen der Herstellungsanweisung und des Herstellungsprotokolls etwa fünf Minuten, so Fahr-Becker. Für eine Plausibilitätsprüfung einer einfachen Rezeptur würden durchschnittlich 10 bis 15 Minuten benötigt.
Für einen approbierten Apotheker müssten mindestens 30 Euro an Personalkosten angesetzt werden. Bei einer Arbeitsleistung von 20 Minuten bedeutet dies, dass allein bei der Herstellung einer einfachen Rezeptur noch einmal Kosten in Höhe von 10 Euro in Rechnung gestellt werden müssten. Zusammen mit den Arbeitskosten der PTA und den Betriebskosten sei man schnell bei über 20 Euro.
Damit nicht genug: Denn Telefonate mit dem Arzt und die Prüfung der Ausgangsstoffe seien hier noch nicht berücksichtigt. „Allein jeder Handwerksbetrieb verlangt einen Stundenlohn von 50 bis 75 Euro“, sagt Fahr-Becker. „Den würde ich der Krankenkasse auch gern in Rechnung stellen.“
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