Eine Apothekenhelferin aus Preetz ließ Waren im Gesamtwert von 85.000 Euro mitgehen und verkaufte sie an Bekannte und auf Flohmärkte. Dafür wurde sie jetzt vom Amtsgericht Plön zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt.
Die gebürtige Russlanddeutsche wurde vom Schöffengericht für schuldig befunden, ihren Arbeitgeber zwischen 2011 und 2015 insgesamt 180-mal bestohlen zu haben, berichtet der Ostholsteiner Anzeiger. Weitere zwölf Male habe sie Testosteron als Dopingmittel zum Muskelaufbau an einen Bekannten verkauft.
In der Preetzer Apotheke habe sie schon ihre Ausbildung absolviert, danach sei sie für die Warenbestellung und -annahme zuständig gewesen. Sie habe entweder Waren geordert und dann an sich genommen oder einer Bestellung noch zusätzliche Produkte hinzugefügt, die sie dann ebenfalls verschwinden ließ. Niemand habe etwas bemerkt, da das Vertrauen innerhalb des Teams groß und das Controlling lückenhaft gewesen sei.
Zunächst habe sie nur Kleinigkeiten im Wert von wenigen Euro mitgehen lassen, doch im Laufe der Zeit seien sie Artikel immer teurer geworden, so die Staatsanwaltschaft. Bei 4722 Euro habe der höchste Wert gelegen. Die Angeklagte sagte aus, sie habe die Waren zu Dumpingpreisen auf Flohmärkten und an Bekannte verkauft.
In Anbetracht der Menge sei ein „planmäßiges Vorgehen“ erkennbar, so der Richter. Rund 18.000 Euro habe sie pro Jahr geklaut, im Durchschnitt rund 1500 Euro im Monat. „Wir müssen hinnehmen, dass Sie das allein gemacht haben wollen. Glauben müssen wir das nicht – in Anbetracht der Vielzahl der Pakete, der Lieferungen und der Schadenshöhe.“ Beweisen lasse sich die Beteiligung Dritter nicht.
Ab einem Wert von 150 Euro liege ein gewerblicher Diebstahl vor, der eigentlich nicht mehr mit einer Geldstrafe, sondern mit Haft zu bestrafen sei. Der Verkauf von Dopingmitteln werde mit einem Jahr Haft geahndet. Doch Richter und Staatsanwalt bewerteten als strafmildernd, dass die Angeklagte nach ihrer Verhaftung und noch einmal vor Gericht voll geständig gewesen sei. Einen großen Teil des Schadens habe sie durch Verkauf ihrer Eigentumswohnung wieder gut gemacht.
Die Angeklagte wurde zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Zusätzlich muss sie eine Buße in Höhe von 3000 Euro an das Wildtierheim in Preetz zahlen. Drei Jahre Gefängnis wäre durchaus gerechtfertigt gewesen, sagte das Gericht laut Zeitung. „Festzustellen ist, dass die Angeklagte wirklich bereut und dies nicht wieder machen wird – schon aus Rücksicht auf ihre nun achtjährige Tochter.“ Die 39-Jährige sei derzeit arbeitslos und bereite sich auf eine Umschulung als Kauffrau im Gesundheitswesen vor.
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