Parenterale Rezepturen

Apotheken warten auf Preisvorgaben

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Die Geduld von Apotheken, die parenterale Rezepturen anfertigen, wird derzeit auf die Probe gestellt. Zwar hatten sich der GKV-Spitzenverband und der Deutsche Apothekerverband (DAV) kurz vor Jahresende auf neue Vergütungsmodalitäten verständigt. Die der Abrechnung zugrunde liegenden Preise stehen jedoch noch immer nicht im vollen Umfang zur Verfügung.

Nach den neuen Vorgaben müssen die Apotheken die verarbeiteten Stoffe milligrammgenau abrechnen. Wieviel Cent pro Milligramm taxiert werden darf, soll die Apotheke aus Übersichten, die die ABDA-Tochter Abdata erstellt, entnehmen. Aufgrund des relativ kurzen Zeitfensters konnten die Daten jedoch nicht zum Start der neuen Hilfstaxe zur Verfügung gestellt werden.

Die ersten Daten gingen bei den Softwarehäusern erst am 29. Januar ein: die Milligramm-Preise für Zytostatika, monoklonale Antikörper sowie Trägerlösungen. Anfang dieser Woche wurden die Preise für Calciumfolinatlösungen übermittelt. Die Preise für Antibiotika, Virustatika, Schmerzmittel sowie Stoffe für parenterale Ernährungslösungen stehen damit noch aus. Die Abdata will die Daten eigenen Angaben zufolge sukzessive bereitstellen. Konkrete Terminzusagen gebe es nicht, sagte ein Sprecher des Softwareherstellers Lauer-Fischer gegenüber APOTHEKE ADHOC.

„Theoretisch bräuchten wir alle zwei Wochen neue Daten, da diese ja durch den Preisänderungsdienst beeinflusst werden“, so der Sprecher. Die Abdata will den Softwarehäusern eigenen Angaben zufolge ab März routinemäßig die Preise pro Milligramm zeitlich synchron zu den zweiwöchentlichen Preisänderungen zur Verfügung stellen.

Beim DAV schätzt man den aktuellen Zustand offenbar als unvermeidbar ein: „Wie immer, wenn auf eine neue Abrechnungssystematik und neue Techniken umgestellt wird, ist dies mit hohem Aufwand und auch Anfangsschwierigkeiten verbunden“, sagte ein DAV-Sprecher. Man arbeite allerdings mit Nachdruck daran, den zytostatikaherstellenden Apotheken die Abrechnung ihrer Leistungen für den Monat Januar zu den neuen Rahmenbedingungen zu ermöglichen. Die Kassen haben den Apotheken dafür einen Monat mehr als üblich gewährt.

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