Die Apotheken und ihre Mitarbeiter:innen stehen an vorderster Front in der Corona-Krise, denn sie müssen die Versorgung der Patient:innen sicherstellen. Doch in zwölf Monaten Pandemie gab es kaum Schließungen wegen Infektionen im Team. Allerdings machen zahlreiche Kolleg:innen von den Ausnahmeregelungen etwa bei den Öffnungszeiten Gebrauch.
In Bayern mussten seit dem 19. März vergangenen Jahres 40 der insgesamt mehr als 3000 Apotheken im Zusammenhang mit Corona vorübergehend schließen. Die Gründe hierfür sind laut Kammer vielfältig und reichen von Personalmangel über Quarantäne bis hin zu Lockdown und Umstrukturierung wegen Corona.
Für zwei Zeiträume sind besonders viele Schließungen bekannt: Von Ende März bis Mitte/Ende April 2020 waren 26 Apotheken geschlossen, von Mitte Oktober bis Mitte/Ende November waren es neun Apotheken. Zuletzt waren laut Kammer drei coronabedingte Schließungen bekannt.
In Thüringen waren 14 Apotheken zeitweise geschlossen, stets allerdings jeweils nur eine Apotheke. Zahlreiche Betriebe haben laut Kammer von der vorübergehenden Reduzierung der Öffnungszeiten gemäß Kammerrichtlinie Gebrauch gemacht. Weitergehende Reduzierungen haben drei Apotheken aufgrund von Personalmangel für einen begrenzten Zeitraum beantragt und genehmigt bekommen.
Fünf Apotheken – von insgesamt 950 – waren in Sachsen zeitweise geschlossen, zuletzt waren zwei Apotheken betroffen. Im ersten Lockdown hatten 40 Apotheken von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, ihre Öffnungszeiten zu reduzieren. Aktuell sind es noch einmal so viele, also insgesamt 80.
In Bremen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern mussten bislang gar keine Apotheken geschlossen werden. Nur vereinzelt hatten Apotheken ihre Öffnungszeiten reduziert, vor allem zwischen Frühjahr und Sommer und insbesondere nachmittags und an Samstagen.
Auch in Rheinland-Pfalz gab es keine behördlichen Schließungen, dafür einige wenige Dienstbereitschaftsbefreiungen aufgrund von Personalengpässen. Ob diese direkt oder indirekt auf das Corona-Geschehen zurückzuführen sind, lässt sich laut Kammer nicht nachvollziehen. Vier Apotheken haben bislang die Öffnungszeiten in Rahmen der allgemeinen Vorgaben der Landesverordnung teilweise reduziert. Neun weitere Apotheken haben in Absprache und mit Erlaubnis der Kammer die Öffnungszeiten über den Spielraum hinaus reduziert, den die Landesverordnung vorgibt.
APOTHEKE ADHOC Debatte