Mehr als 28 Millionen Dosen des Schweinegrippeimpfstoffs Pandemrix sind nach der Pandemie vor gut einem Jahr übrig geblieben. Damit wurde nicht einmal jeder fünfte der insgesamt 34 Millionen von den Bundesländern eingekauften Vakzine angewendet. Während 16 Millionen der ungebrauchten Dosen in einem zentralen Lager deponiert sind, liegt der Rest in Lagern der Bundesländer. Auch Apotheken und Großhändler dürften noch Restbestände haben. Nun stellt sich die Frage nach der Entsorgung der überzähligen Impfstoffe.
Die Haltbarkeit von Pandemrix beträgt 24 Monate. Da das Adjuvans zum Teil vorproduziert wurde, sind die ersten Chargen bereits vor einem halben Jahr verfallen. Die letzten Chargen könnten theoretisch noch bis Frühjahr 2012 verwendet werden. Der Hersteller GlaxoSmithKline (GSK) sieht sich bei der Entsorgung aber nicht in der Pflicht: Dies obliege den Bundesländern, sagte eine Konzernsprecherin.
Die Gesundheitsministerkonferenz der Länder (GMK) hat indessen noch keine Entscheidung getroffen, was mit den verfallenen Dosen zu tun ist. Einer Sprecherin des Hessischen Sozialministeriums zufolge soll noch verwendbares Pandemrix nicht vernichtet werden. Für verfallene Impfstoffe werde man einen Weg zur kostengünstigen Entsorgung festlegen. Die Kosten sollen von den Ländern getragen werden.
Derweil gehen einige Bundesländer eigene Wege. So hat das Gesundheitsministerium in Thüringen bereits vor langer Zeit geregelt, dass Apotheken verfallenen Impfstoff an den Großhandel zurückgeben können. Das Ministerium übernimmt dann die Entsorgung. In Rheinland-Pfalz wurden die nicht verbrauchten und noch originalverpackten Dosen im vergangenen Jahr aus den Apotheken abgeholt. Auch in Berlin, wo nur eine Apotheke für die Verteilung zuständig war, hat der Senat die Dosen inzwischen zentral eingelagert.
In anderen Bundesländern müssen dagegen die Apotheken für die Entsorgung aufkommen, falls sie noch Impfstoffe lagern. Viele Landesapothekerkammern empfehlen, Pandemrix nach Verfall wie Altarzneimittel zu behandeln. Darauf wies zum Beispiel die baden-württembergische Kammer in einem Rundschreiben hin. Auch in Bayern, Brandenburg, Niedersachsen, Nordrhein, Schleswig-Holstein und Westfalen-Lippe sollen Apotheken die abgelaufenen Dosen selbst entsorgen.
In Sachsen dürfte es kein Pandemrix mehr in Apotheken geben, denn der Impfstoff wurde nur auf Anforderung eines Arztes in Apotheken geliefert. Im sächsischen Gesundheitsministerium geht man davon aus, dass der Großteil bei Großhändlern lagert. Über den Entsorgungsweg gebe es noch keine Entscheidung, so ein Sprecher.
Für Hessen und Mecklenburg-Vorpommern gibt es nach Angaben der Kammern noch keine Vorgaben, wie mit verfallenem Pandemrix umzugehen ist. Die Apotheken in Bremen, Hamburg und Sachsen-Anhalt waren von vornherein nicht an der Impfstoffverteilung beteiligt.
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