Apotheken sollen Lieferscheine vorlegen APOTHEKE ADHOC, 30.09.2011 09:14 Uhr
30.000 falsch bedruckte Metoprolol-Rezepte waren aufgefallen, weil dem AOK-Rabattpartner Betapharm der Herstellerrabatt für gar nicht verfügbare Arzneimittel in Rechnung gestellt wurde. Der Fall zeigt ein allgemeines Problem der Industrie: Die Hersteller wissen nicht, wann und wo ihre Präparate abgegeben werden. Deswegen fordern immer mehr Unternehmen Beweise von den Apotheken. Anhand von Lieferscheinen und Großhandelsrechnungen sollen die Apotheken belegen, dass sie das abgerechnete Präparat tatsächlich an Lager hatten. Wenn diese Form der Kontrolle Schule macht, kommt auf die Apotheken ein beträchtlicher Mehraufwand zu.
Aktuell fragt der zur Mittelständischen Pharma Holding (MPH) gehörende Hersteller und Importeur Haemato Pharm bei Apotheken nach, bei welchem Großhändler sie bestellen. Einmalig verlangt die Firma aus Berlin einen Lieferschein als Nachweis. Danach sollen die Apotheken nicht mehr behelligt werden. Aus Sicht des Unternehmens ist diese Methode unkomplizierter.
Bei den Apotheken stoßen solche Maßnahmen auf unterschiedliche Resonanz: Manche fühlen sich zu Unrecht unter den Generalverdacht gestellt, falsch abgerechnet zu haben. Andere können den Wunsch des Herstellers nach Transparenz verstehen - schließlich müsse eine Zahlungsverpflichtung immer nachgewiesen werden.
Die Apotheken dürften vor allem einen immensen Aufwand fürchten, wenn sie gegenüber jedem Hersteller ihre Bezugswege erklären müssen. Schließlich hatten in der Vergangenheit auch andere Firmen bereits Nachweise zum Einkauf verlangt.