Flexible Öffnungszeiten für Apotheken

Apotheken in Bayern: Samstags zu, dafür sonntags auf

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Berlin -

Nach der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) sind Apotheken eigentlich „zur ständigen Dienstbereitschaft verpflichtet“. Für Apotheken in Bayern gelten wegen der Pandemie veränderte Öffnungszeiten. Inhaber:innen dürfen ihren Betrieb beispielsweise weiterhin samstags zusperren. Bereits im vergangenen November wurden die Zeiten angepasst. Die neuen Öffnungszeiten gelten derzeit befristet bis 12. Juli 2021.

Die Öffnungszeiten sind im Bereich der Apotheken wegen der Corona-Pandemie durch Allgemeinverfügungen geregelt; primär zuständig ist die Landesapothekerkammer. Für die Zeit bis 12. Juli gilt: Ist die Apotheke nicht zum Notdienst eingeteilt, ergeben sich aus dem Ladenschlussgesetz sowie den Allgemeinverfügungen vom 30. Oktober 2020 und 22. März 2021 folgende Vorgaben zu den Pflicht- beziehungsweise Mindestöffnungszeiten: montags, dienstags, donnerstags und freitags (9 Uhr bis 12 Uhr und 16 Uhr bis 18 Uhr) und mittwochs (9 bis 12 Uhr). Am Samstag gibt es keine Öffnungspflicht.

Maximal dürfen Inhaber:innen ihren Betrieb werktags zwischen 6 und 22 Uhr öffnen sowie sonn- und feiertags von 12 bis 18 Uhr. Die Apotheken werden nach der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) für folgende Zeiten von der Dienstbereitschaft befreit: montags bis freitags von 6 Uhr bis 9 Uhr, montags, dienstags, donnerstags, freitags von 12 bis 16 Uhr und 18 bis 20 Uhr, mittwochs 12 bis 20 Uhr und samstags von 6 bis 20 Uhr.

Sollten die Apotheke aufgrund der aktuellen Situation, insbesondere aufgrund einer behördlichen Quarantäne-Anordnung oder wegen akuten Personalmangels vorübergehend komplett geschlossen werden müssen, solle die Kammer informiert werden. Eine gesonderte Einzelbefreiung für Mittwochnachmittage und Samstagvormittage sei nicht erforderlich. Die Notdienstanordnungen blieben unverändert bestehen.

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