Apotheken dürfen PCR-Tests abrechnen Alexandra Negt, 26.11.2021 15:40 Uhr
Bislang haben sich nur wenige Apotheken mobile PCR-Geräte angeschafft – und das, obwohl die meisten Kammern den PCR-Tests in der Apotheke nicht entgegenstehen. Dass die Nachfrage nach den Geräten gering ist, könnte auch daran liegen, dass die Leistung bislang nicht abgerechnet werden konnte. Im neuen Entwurf zur Coronavirus-Testverordnung (TestV) ist festgehalten, dass Apotheken diese Leistung zukünftig abrechnen können sollen.
Bislang ist Apotheken die Abrechnung eines PoC-PCR-Tests nicht möglich. Lediglich Selbstzahler können das Angebot in Anspruch nehmen. Damit nicht nur Labore, sondern auch Apotheken die Labordiagnostik zukünftig abrechnen können, sieht der Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) die Aufnahme der Apotheken in §9 TestV vor.
Mitte des Monats regte die Abda die Ausweitung des Testangebotes um PoC-PCR-Tests in Apotheken an. Die „Bürgertestung“ nach § 4a TestV biete für viele Praxisfälle keine taugliche Grundlage mehr, da sie auf PoC-Antigentests beschränkt sei. „Bereits gegenwärtig tritt das Problem auf, dass die Gesundheitsämter für Personen, die sich in Quarantäne befinden, zur Beendigung derselben einen negativen PCR-Test fordern“, erläuterte die Abda. Darüber hinaus reiche in vielen Regionen ein Antigenschnelltest nicht mehr aus.
Pro PoC-PCR-Test sollen Apotheken 30 Euro abrechnen dürfen. Hiermit sollen die Kosten für die Diagnostik-Leistung abgedeckt werden. Im Gegensatz dazu erhalten Labore laut aktueller TestV derzeit 43,56 Euro je Testung.
Rechtlich kein Unterschied
Apotheken, die einen PoC-PCR-Test anbieten, können ihren Kund:innen versichern, dass der „PCR-Schnelltest“ der PCR-Analyse rechtlich in nichts nachsteht. So kann auch auf Grundlage eines PoC-PC-Testergebnisses eine Absonderung ausgesprochen oder auch beendet werden. Auch ein Genesenennachweis kann auf einem positiven PoC-PCR-Test basieren. Die rechtliche Grundlage ist die Covid-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung. Testergebnisse, die durch PoC-PCR-Tests in der Apotheke gewonnen werden, könnten somit auch für internationale Reisen genutzt werden.