Apotheken dürfen Lucentis nicht auseinzeln APOTHEKE ADHOC, 29.03.2011 12:24 Uhr
Der schweizerische Pharmakonzern Novartis kann in einem Rechtsstreit um sein Ophthalmikum Lucentis (Ranibizumab) einen Erfolg verbuchen. Das Hanseatische Oberlandesgericht habe es einer Apotheke untersagt, das Medikament durch Umfüllen in Fertigspritzen „auszueinzeln“, teilte der Hersteller mit.
Die Apotheke hatte die Wirkstofflösung aus der für eine Anwendung vorgesehenen Packung in mehrere Fertigspritzen abgefüllt und an Augenärzte versandt. Nach europäischem Recht sei für diesen Herstellungsschritt in der Apotheke eine Zulassung zwingend erforderlich, teilte Novartis mit.
Praktisch möglich ist das Auseinzeln, weil die Durchstechflaschen mit 2,3 Millilitern deutlich mehr Wirkstofflösung enthalten als pro Behandlung (0,05 Milliliter) erforderlich ist. Novartis begründet die Überfüllung mit Sicherheitsaspekten. Die Krankenkassen beklagen hingegen die hohen Kosten, die bei 1286 Euro pro Packung liegen.
Das OLG-Urteil hat nach Angaben des Herstellers Grundsatzcharakter. Demnach dürften in der Augenheilkunde künftig weder Lucentis noch das aus der Krebstherapie im Off-Label-Use verwendete Arzneimittel Avastin (Bevacizumab) ausgeeinzelt werden, ist Novartis überzeugt.