Apothekenbetriebsordnung

Pharmazieräte: Hitze und Heimvertrag

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Berlin -

Heimversorgung, Lagertemperatur und Dokumentation waren die Hauptthemen der diesjährigen Tagung der Arbeitsgemeinschaft der Pharmazieräte Deutschlands (APD). Fast 100 ehrenamtliche Pharmazieräte und Amtsapotheker haben in Mainz über die Auslegung der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) diskutiert. Die Ergebnisse zeigen einen gewissen Pragmatismus.

In Sachen Lagertemperatur haben sich die Pharmazieräte beispielsweise für eine „praxisnahe und pragmatische Interpretation“ ausgesprochen: Kurzzeitige geringe Überschreitungen der Grenze von 25 Grad Celsius seien tolerierbar – unter Berücksichtigung verschiedener Parameter, etwa der mittleren kinetischen Temperatur oder der technologischen Temperaturstabilität.

Genaue Vorgaben machen die Pharmazieräte dazu aber nicht: „Jeder ist Pharmazeut und muss das selbst beurteilen können“, so der APD-Vorsitzende Christian Bauer. Im Fokus sollen einfache Lösungen stehen: Weder dürften zwei Schübe von der prallen Sonne erhitzt werden, noch solle bei 25,1 Grad „die gesamte Maschinerie anrollen“, verdeutlicht Bauer.

Bei der Heimversorgung versuchen die Pharmazieräte, eine Lösung für ein stetig wachsendes Problem zu finden: Allzu oft drängten Apotheker ihre Patienten dazu, ihr Wahlrecht auch im Heim auszuüben – ohne dass sie dabei einen Versorgungsvertrag mit dem Träger abschließen. Wenn mehr als 5 Prozent der Bewohner eines Heimes von einer Apotheke ohne Vertrag versorgt werden, wollen die Pharmazieräte künftig genauer hinschauen. Nach Auffassung der APD-Mitglieder liegt dann nämlich ein Hinweis auf einen Umgehungstatbestand vor. Als starre Grenze sei dieser Wert aber nicht zu verstehen, betont Bauer. Man werde die Sache dann kontrollieren.

Das Stellen und Verblistern von Arzneimitteln sehen die Pharmazieräte als pharmazeutische Tätigkeit. Die Apotheke sei damit für die Qualität der Arzneimittel und der primären Verpackungsmaterialien verantwortlich.

Bestimmte Medikamente sind aus Sicht der Pharmazieräte nicht zum Stellen und Verblistern geeignet, etwa Arzneimittel mit CMR-Eigenschaften oder einem hohen sensibilisierenden Potential und Betäubungsmittel. Auch bei Arzneimitteln mit hygroskopischen, hydrolyse-, oxidations- und lichtempfindlichen Wirkstoffen sei eine Zweitverpackung nicht oder nur bedingt möglich.

Für jedes zu stellende oder zu verblisternde Arzneimittel müsse die Apotheke entscheiden und dokumentieren, dass die Voraussetzungen für ein qualitativ unbedenkliches Verblistern oder Stellen gegeben seien, heißt es in der Resolution der Pharmazieräte. Im QMS muss demnach für jedes verwendete Arzneimittel dokumentiert sein, ob es sich zum Stellen oder Blistern eignet, wie geteilte Tabletten verpackt werden, wie sich die Haltbarkeit ändert, ob spezielle Arten des Stellens oder Blisterns zum Einsatz kommen und dass eine Endkontrolle durchgeführt wird.

Die Dokumentation bei der Zubereitung von Arzneimitteln wollen die Pharmazieräte erleichtern: Herstellungs- und Prüfprotokolle sollen künftig auch digital gespeichert werden können, solange sie über eine sichere und nachvollziehbare elektronische Signatur verfügen, heißt es in der Resolution. Die APD will überprüfen, inwieweit der Einsatz der sogenannten fortgeschrittenen elektronischen Signatur (FES) ausreichend ist. Damit könnten Apotheker die Protokolle über ein Unterschriftenpad abzeichnen statt sie auszudrucken und zu unterschreiben.

Bauer sieht die Zukunft des Apothekers im akademischen Heilberuf. Dass die Apothekerschaft trotz vieler Angebote nur wenig Gehör bei der Politik findet, liegt seiner Meinung nach an der gespaltenen Außenwirkung des Berufsstandes: „Heilberuf oder Shop“.

Eine Aufgabe der Pharmazieräte ist es Bauer zufolge daher, die Apotheken zu ermutigen, den heilberuflichen Weg weiter zu gehen. Sie müssten vermitteln, dass Punkte wie qualifizierte Beratung, Vertraulichkeit, das Erscheinungsbild als Apotheke oder die sorgfältige Herstellung von Rezepturarzneimitteln nicht nur selbstverständlich, sondern auch extrem wichtig für die Zukunft der Apotheke seien. Die Apotheke solle wieder als Apotheke wahrgenommen werden.

Entsprechend kritisch sehen die Pharmazieräte daher beispielsweise eine „übermäßige Zurschaustellung von Geschenkartikeln aus dem Bonus/Talerbereich“. Dies sei nicht mit dem Vorrang der Arzneimittelversorgung vereinbar. Der HV-Tisch müsse als Ort der Arzneimittelabgabe beim Betreten der Offizin erkennbar und dürfe nicht durch Aufsteller oder Regale verdeckt sein.

Jede Apotheke muss einen Tee-Arbeitsplatz vorhalten und Rezepturarzneimittel herstellen. Im Filialverbund können Herstellungsanweisungen und Plausibilitätsprüfungen zwar über einen zentralen Server gemeinsam genutzt werden, die Freigabe des Arzneimittels hat allerdings vor Ort zu erfolgen. Und auch die Identitätsprüfung muss in der jeweiligen Apotheke möglich sein und darf nicht ausgelagert werden.

Kosmetika ohne Prüfzertifikat können nicht als Ausgangsstoffe zur Rezepturherstellung genutzt werden, stellten die Pharmazieräte klar. Die Eingangsprüfung für Kosmetika mit Prüfzertifikat könne sensorisch erfolgen.

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