Schweinegrippe

Apotheken bekommen 23 bis 70 Cent pro Dosis

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In 13 von 16 Bundesländern sind Apotheken an der Verteilung des Schweinegrippeimpfstoffes Pandemrix beteiligt. Nicht nur die Art der Logistik unterscheidet sich in den einzelnen Ländern erheblich. Auch Vergütung und Abrechnung variieren von Land zu Land. Im Durchschnitt erhalten die Apotheken 48 Cent pro an den Arzt abgegebener Impfdosis.

Brandenburg liegt mit 2,30 Euro pro Impfset, bestehend aus einer Ampulle mit zehn Dosen und Zubehör, am unteren Ende der Vergütungsskala. Allerdings müssen die Apotheken auch nicht aus den 500er Packungen auseinzeln; dies übernimmt ein Hersteller.

In Bayern erhalten die Apotheken 37 Cent pro Dosis, in Baden-Württemberg 40 Cent. Danach folgen Mecklenburg-Vorpommern mit 45 Cent, Niedersachsen mit 48 Cent, Thüringen mit 55 Cent und Hessen mit 58 Cent. In Nordrhein-Westfalen bekommen die Apotheken mit 70 Cent pro Dosis fast dreimal so viel wie in Brandenburg. Zusätzlich können sie für jede Lieferung an den Arzt eine Pauschale von 7,50 Euro berechnen.

Apotheken in Sachsen erhalten vom Impffonds sechs Euro für die ersten zehn Impfdosen. Jede weitere Packung, die mit derselben Lieferung an den Arzt geht, wird mit drei Euro honoriert. Die 60 sächsischen Distributionsapotheken, die für die Koordination und Umpackung verantwortlich sind, können nach Angaben des Sächsischen Apothekerverbands mit einer weiteren Vergütung für den Mehraufwand rechnen. Die Höhe wird aber erst nach Abschluss der Schutzimpfungen vereinbart.

Die Apothekerkammer Schleswig-Holstein hat sich für ein anderes Modell entschieden: Damit keine Verteilungskämpfe zwischen den Apotheken entstehen, wird hier pauschal vergütet. Alle Apotheken können Bestellungen aufnehmen und bekommen dafür eine einmalige Pauschale in Höhe von 210 Euro. Die 200 Logistikapotheken, die die Impfdosen letztlich abgeben, erhalten darüber hinaus pauschal 1500 Euro für das Auseinzeln, 300 Euro für die Dokumentation und 700 Euro für die Belieferung der Ärzte.

Da in Berlin nur eine Apotheke die Logistik von Pandemrix koordiniert, gibt es vom Gesundheitssenat keine Aussage über die Vergütung. Auch die Behörden in Rheinland-Pfalz und im Saarland hüllen sich in Schweigen.

Die Apotheken werden von den in den Bundesländern extra eingerichteten Fonds bezahlt, in den sowohl gesetzliche als auch private Krankenversicherungen einzahlen. Die Abrechnung erfolgt zumeist über das Arzneiverordnungsblatt Muster 16 (Sprechstundenbedarf), das - mit einer speziellen Pharmazentralnummer für den Impfstoff versehen - bei den jeweiligen Rechenzentren eingereicht wird. So handhaben es die Apotheken in Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und Sachsen.

Der Landesapothekerverband Niedersachsen hat ein eigenes Formular entworfen, das sich am Rezeptformular orientiert. Auch hier erfolgt die Abrechnung über die Rechenzentren. In Thüringen erhalten die Ärzte, die Pandemrix verimpfen, vom Gesundheitsministerium so genannte weiße Rezepte, auf denen sie den pandemischen Impfstoff bei den Apotheken ordern können. Eingereicht werden die Vordrucke voraussichtlich bei den Rechenzentren.

Ganz anders dagegen läuft die Abrechnung in Hessen: Apotheken müssen eine Rechnung über die abgegebenen Pandemrix-Dosen an die Kassenärztliche Vereinigung stellen. Als Beleg muss gleichzeitig ein quittierter Bestellzettel des Arztes eingereicht werden.

Weil derzeit der Impfstoff vielerorts knapp ist, tauschen Apotheken Pandemrix teilweise aus - so zum Beispiel in Bayern, Thüringen und dem Saarland. Abrechnen kann allerdings nur, wer den Impfstoff an den Arzt liefert. Verkaufen können sich die Apotheken den Impfstoff nicht, er ist Eigentum der Länder.

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