Verschlossene Türen an der Apotheke am Park in Bad Nauheim: Der Betrieb von Alexander Hupe war am Wochenende eigentlich für den Notdienst eingetragen. Doch niemand öffnete, die Kundschaft musste in die nächsten notdiensthabenden Apotheken fahren und beschwerte sich dort. „Ich wusste nicht, dass ich Dienst habe“, sagt der Inhaber und bedauert die Sache – denn er übersah im neuen Notdienstplan nach der Reform in Hessen das Datum.
Hupe ist seit mehr als 30 Jahren selbstständiger Apotheker. „Ich hatte schon circa 1000 Dienste“, schätzt er. „Ich würde mich hüten, einen Dienst nicht zu machen.“ Doch am vergangenen Sonntag blieb seine Apotheke geschlossen, obwohl er eigentlich eingeteilt war. „Ich hatte eine andere Version des Notdienstplanes von der Kammer“, erklärt der Apotheker. Die Aufstellung hatte er sich im Oktober ausgedruckt.
Als Ende November der reformierte Plan geschickt wurde, verglich er kurz und stellte gegenüber der aktualisierten Liste keine Veränderungen fest. „Das Schreiben mit der Anordnung der Kammer kam am 27. November. Ich dachte, da hängt der gleiche Plan dran.“ Hätte er nur genauer hingesehen. Denn tatsächlich stand dort für ihn Sonntag, der 7. April, als Notdienst eingetragen.
Als Hupe am Montag in die Apotheke kam, erfuhr er über einen Kunden, dass er am Tag zuvor offenbar mit Notdienst an der Reihe gewesen sein sollte. „Er kam rein und beschwerte sich, warum ich nicht da war.“ Im Laufe des Tages meldeten sich auch andere Apotheken und teilten ihm mit, dass die Kundschaft bei ihm vor verschlossenen Türen gestanden habe. „Zwei Kunden kamen und sagten, sie hätten sich Sorgen um mich gemacht. Ich hätte in diesem Fall die Polizei informiert, mir hätte ja auch in der Apotheke etwas passieren können.“
Auch die Apothekerkammer meldete sich nach Hinweisen bei Hupe. Sie hätten sich entgegenkommend gezeigt, sagt er. Er musste der Kammer schriftlich erklären, wie es dazu kommen konnte, dass er keinen Notdienst angetreten war.
Geschäftsführer Dr. Matti Zahn erklärt: Die Kammer sei als Verwaltungsbehörde für die Verfolgung und Ahndung von Verstößen des Apothekenleiters gegen die Verpflichtung zum Notdienst zuständig. „Werden uns diesbezüglich tatsächliche Anhaltspunkte bekannt, welche das Vorliegen einer Ordnungswidrigkeit als möglich erscheinen lassen, stellen wir von Amts wegen Ermittlungen an.“ Möglicherweise werde bei Vorliegen eines Verstoßes eine Geldbuße festgesetzt oder das Verfahren eingestellt.
Ich bedauere es sehr und war selbst ganz überrascht.
„Mal sehen, was da zurückkommt“, sagt Hupe. Der Apotheker kritisiert, dass der aktualisierte Plan so spät gekommen sei. Letztlich ist das „Übersehen“ des Termins aber sein Fehler, den er auch einsieht: „Ich bedauere es sehr und war selbst ganz überrascht.“
Auch über Google beschwerten sich mehrere Kundinnen und Kunden, dass die Apotheke trotz Notdienstankündigung nicht geöffnet hatte. „Keiner da, trotz des Notdienstes. So etwas Fahrlässiges und Unzuverlässiges habe ich noch nicht von einer Apotheke erlebt“, schreibt einer als Rezension. Andere kritisieren die lange Fahrtzeit, die umsonst gewesen sei. „Wir standen jetzt zu 10. Über 15 Minuten vor der Apotheke“, heißt es in einem anderen Kommentar.
Hupe lässt sich von den Rezensionen nicht beirren. „Die, die gerne zu mir kommen, schreiben da nicht.“
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