Durchsuchung in Hessen

Apotheke: Kamera auf Toilette

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Berlin -

Ein Apotheker im Marburger Raum soll Angestellte mit versteckt angebrachten Kameras beobachtet haben, die vermutlich auch in einer Mitarbeitertoilette installiert waren. Die Staatsanwaltschaft Limburg bestätigt, dass gegen den Inhaber ermittelt wird. Die Apotheke wurde durchsucht.

„Es gab eine Durchsuchung“, bestätigt Oberstaatsanwalt Hans-Joachim Herrchen. Dabei wurden zwar keine Kameras gefunden. Es seien aber Speichermedien mit Bildern entdeckt worden. Diese wurden sichergestellt. Offenbar wurden Bilder mehrerer Überwachungskameras entdeckt. Dass es sich dabei auch um Aufnahmen aus dem Toilettenbereich handelt, bestätigte Herrchen nicht. Nicht bekannt ist zudem, ob Aufnahmen von Kunden der Apotheke gemacht wurden.

„Wir sind noch am Anfang des Ermittlungsverfahrens“, so Herrchen. Der Apotheker habe sich bislang gegenüber den Behörden nicht zu den Vorwürfen äußern wollen. Aus diesem Grund ist auch das Motiv noch unklar. Ermittelt wird gegen den Mann wegen der „Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen“. Derzeit würden die Mitarbeiter befragt und ermittelt, ob Strafantrag gestellt werde.

Das Strafmaß für illegale Bildaufzeichnen sieht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren vor. Laut Herrchen handelt es sich um ein sogenanntes Antragsdelikt. Das heißt, die Behörden verfolgen die Straftat nur, wenn eine oder mehrere Angestellte einen Strafantrag gegen den Apotheker stellen. Weil die Ermittlungen noch laufen, hat die Staatsanwaltschaft bislang keine Anklage gegen den Apotheker erhoben. In welchem Zeitraum die Aufnahmen erfolgten, sagte Herrchen nicht. Zunächst werde nochmals der Apotheker angehört. „Das sind die nächsten Schritte“, sagte der Oberstaatsanwalt. Auch wie das Verfahren ins Rollen gekommen ist, wollte Herrchen nicht verraten. Zuerst hatte der „Hinterländer Anzeiger“ darüber berichtet.

Vor einigen Jahren war ein vergleichbarer Fall bekannt geworden: Ein Angestellter einer Versandapotheke soll eine Videokamera auf der Mitarbeitertoilette installiert haben. Aufgeflogen war der Fall, als der Spülkasten auf der Toilette der Versandapotheke durchgehend lief. Eine Mitarbeiterin wollte das Problem beheben und entdeckte dabei die Kamera, die im Spülkasten montiert war. Im Deckel des Spülkastens wurden zudem zwei kleine Löcher entdeckt, hinter denen das Objektiv montiert war. Die Polizei stellte später den Chip der Kamera sicher und fand darauf insgesamt 57 Videos. Die Kamera soll ein 32-jähriger Angestellter dort montiert haben.

Das Türschloss der Versandapotheke zeichnete die Verwendung der Schlüsselchips auf. An mehreren Tagen wurde die Tür mit dem Chip des Angeklagten vor Beginn der Arbeitszeit geöffnet und kurz darauf wieder verschlossen. Nach Dienstschluss gab es jeweils ähnlich verdächtige Bewegungen. In dieser Zeit könnte die mobile Festplatte der Kamera montiert beziehungsweise wieder abgezogen worden sein.

Der Angeklagte argumentierte laut Berichten der Lokalpresse vor Gericht damit, dass der eigentliche Täter ohne Probleme seinen Schlüssel habe austauschen können. Bei dieser Version blieb er trotz mehrfacher Nachfragen der Richterin am Amtsgericht. Allerdings wurden auf seinem Rechner zudem Fotos von „nackten Hinterteilen“ sichergestellt. Er behauptete, selbst recherchiert zu haben, nachdem der Skandal in seiner Firma bekannt geworden sei. Deshalb habe er die Bilder aus dem Internet heruntergeladen, auf die er zuvor bei seiner Google-Recherche gestoßen war. Er wurde zu einer Geldstrafe von 2250 Euro verurteilt.

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