Die St.Martins-Apotheke im bayerischen Jettingen-Scheppach ist auf Abruf geöffnet: Das Landratsamt Günzburg hat Inhaber Dr. Michael Lyhs die Betriebserlaubnis entzogen, weil es ihm die Zuverlässigkeit als Apothekenbetreiber abspricht. Schon in dieser Woche wäre Schluss für seinen Betrieb. Doch Lyhs wehrt sich juristisch: Ein Eilantrag schiebt den Vollzug auf – scheitert er, muss Lyhs innerhalb kürzester Zeit schließen.
Bereits vor dem Eilantrag hatte Lyhs Klage gegen den Entzug seiner Betriebserlaubnis eingereicht. Normalerweise hat schon die Klage eine aufschiebende Wirkung, doch beim Landratsamt sieht man den Fall offenbar als besonders schwerwiegend an: Es hat die Maßnahme zum Sofortvollzug ausgesetzt, weil es durch die St.Martin-Apotheke „Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung“ gefährdet sieht. Ab Zustellung des Bescheids vom Landratsamt blieben Lyhs deshalb sechs Wochen – und das Schreiben ist auf den 20. September datiert, wenige Tage später wurde es ihm zugestellt. Spätestens Ende der Woche hätte er also schließen müssen.
Doch Lyhs hat einen Eilantrag gegen den Entzug seiner Betriebserlaubnis gestellt und solange das Verwaltungsgericht Augsburg nicht über den entschieden hat, kann die Zwangsschließung nicht vollzogen werden. Also arbeitet man in der St.Martins-Apotheke auf Abruf: Da Lyhs die sechswöchige Abwicklungsfrist, die ihm das Landratsamt gewährt hat, bereits ausgeschöpft hat, dürfte ihm im Falle einer für ihn negativen Entscheidung nur ein kurzer Aufschub bis zur endgültigen Schließung gewährt werden, erklärt der zuständige Jurist im Landratsamt.
Wann es so weit sein wird, weiß man auch in Günzburg noch nicht. „Wann entschieden wird, können wir noch nicht sagen“, heißt es aus der Behörde. „Aber wir hoffen, dass noch im November eine Entscheidung gefällt wird. Das ist keine Sache, die ewig liegen sollte.“ Allerdings habe er auch Verständnis für die Dauer der Bearbeitung: Denn das Material, das die Richter sichten müssen, sei umfangreich. Es umfasse mehrere hundert Seiten Dokumente und Fotos. Unterdessen steigt auch der öffentlcihe Druck auf das Landratsamt. Denn in Jettingen-Scheppach und Umgebung solidarisieren sich Anwohner mit Lyhs. So gingen bei der Augsburger Allgemeinen, deren Günzburger Regionalteil ebenfalls über den Fall berichtet hatte, Leserbriefe ein, in denen Kunden von Lyhs ihn und seinen Betrieb in Schutz nehmen und von jahrelanger vertrauensvoller Zusammenarbeit mit ihm berichten.
Der Apotheker steht derzeit sowohl berufs- als auch strafrechtlich im Kreuzfeuer. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen ihn, weil er als Nahrungsergänzungsmittel deklarierte Produkte vertrieben haben soll, die verschreibungspflichtige Substanzen enthalten. Konkret handelt es sich um Procain und Roter Reisschalenextrakt. Lyhs hatte Präparate verkauft, die beides enthielten. Laut Polizei hat er damit nicht als solche deklarierte Defekturarzneimittel hergestellt und sowohl über seine St. Martins-Apotheke in Jettingen-Scheppach, deren Filiale, die von seiner Frau geführten Rathaus-Apotheke im selben Ort, und die von seinem Schwager betriebene Stauden-Apotheke in Langenneufnach vertrieben. Auch über den Online-Shop seiner Apotheke habe er die Produkte verkauft.
Im Mai hatte die Polizei sowohl die Apotheke als auch in Lyhs Privathaus durchsucht. Dabei seien nicht nur „größere Mengen an Substanzen, Verpackungsmaterialien und Endprodukten“ sichergestellt, sondern auch „etwas mehr festgestellt“ worden, so ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Memmingen. Anfang September standen dann Beamte des Landratsamts vor der Offizin und erklärten ihm, sie müssten im Schaufenster einen Aushang befestigen und die Räumlichkeiten der Apotheke in Augenschein nehmen.
Das Landratsamt, so der Aushang, warne „aus Gründen des vorbeugenden Verbraucherschutzes eindringlich vor der Einnahme folgender Defekturarzneimittel: Procain und Roter Reisschalenextrakt“. Zusätzlich veröffentlichte die Behörde eine „Warnung vor selbst hergestellten Produkten aus der St. Martins-Apotheke“, in der es heißt, „auf Grund der im Rahmen einer Überprüfung der Herstellungsbedingungen vorgefundenen Umstände“ sei auch bei anderen in der Apotheke hergestellten Arzneimitteln „nicht gewährleistet, dass diese nicht bedenklich oder in ihrer Qualität nicht unerheblich gemindert“ seien. „Vorsorglich sollte deshalb auch von der Einnahme anderer, in den drei Apotheken selbst hergestellten und abgegebenen (Defektur-)Arzneimitteln abgesehen werden.“
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