PiDaNa: Jeder Dritte zweifelt an Abgabepflicht APOTHEKE ADHOC, 14.03.2014 13:25 Uhr
Ein „Farbanschlag“ auf eine Berliner Apotheke hat die Frage erneut aufgeworfen: Dürfen Apotheker aus Gewissensgründen die Abgabe der „Pille danach“ verweigern? Die Rechtslage ist nicht ganz eindeutig, es spricht aber Einiges dafür, dass Apotheker sich an den Kontrahierungszwang halten müssen. So sehen es auch die meisten Nutzer von APOTHEKE ADHOC. Immerhin jeder Dritte beruft sich bei einer aktuellen Umfrage aber auf die Gewissensfreiheit.
Apothekengesetz und Apothekenbetriebsordnung verpflichten die Apotheker zu einer ordnungsgemäßen Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln. Ausnahmen von der Abgabepflicht sind im Gesetz nicht vorgesehen.
69 Prozent der Umfrage-Teilnehmer sind ebenso der Auffassung, eine Abgabeverweigerung widerspreche der Berufspflicht. Demnach müssten Apotheker die Pille danach auch abgeben, wenn dies ihrer religiöser Überzeugung widerspreche.
Doch immerhin 16 Prozent sind der Auffassung, dass sich die Apotheker auf ihre grundgesetzlich geschützte Gewissensfreiheit berufen könnten. 14 Prozent würden eine Abgabeverweigerung nicht vollkommen ausschließen, in medizinischen Notfällen seien die Apotheker aber auf jeden Fall zur Abgabe verpflichtet. 1 Prozent der Teilnehmer hat zu dieser Frage keine Meinung.
An der Umfrage nahmen vom 12. und 14. März insgesamt 364 Leserinnen und Leser von APOTHEKE ADHOC teil.