Umgang mit Retax ist Typ-Frage APOTHEKE ADHOC, 15.02.2017 07:58 Uhr
Der Patient ist versorgt, doch seine Krankenkasse will nicht zahlen. Vielleicht wurde der Rabattvertrag nicht bedient oder eine Formalie auf dem Rezept nicht beachtet. Manchmal ist die Absetzung aber auch unberechtigt oder der Vorgang lässt sich im Nachhinein klären. Die Apotheker gehen unterschiedlich mit Retaxationen um.
Bei einer Umfrage von APOTHEKE ADHOC zum Umgang mit Retaxationen dominieren zwei verschiedene Typen: die Pragmatischen und die Radikalen. So gaben 41 der Teilnehmer an, nur bei Aussicht auf Erfolg auch Einspruch einzulegen. Fast ebenso viele, nämlich 40 Prozent, wehren sich regelmäßig und „schon aus Prinzip“.
Weitere 12 Prozent geben Retaxationen direkt an ihren Landesapothekerverband weiter. Die meisten von diesen haben Clearingstellen, die solche Fälle schnell bewerten können und gegebenenfalls Einspruch einlegen. Der LAV Baden-Württemberg etwa veröffentlich jedes Jahr, wie viel Geld er für die Mitglieder zurückholen konnte.
Andere wollen sich mit den Retaxationen gar nicht herumschlagen: 7 Prozent gaben an, dass sie Beanstandungen der Krankenkassen abhaken, da sich der Aufwand des Einspruchs nicht lohne. Das allerdings dürfte von der Höhe des retaxierten Betrages abhängen. Bei vier- bis fünfstelligen Retaxationen dürfte ein zweiter Blick auf das Rezept die Mühe wert sein, um etwaige Heilungschancen auszuloten.
An der Umfrage nahmen vom 10. bis zum 12. Februar 2017 insgesamt 178 Leserinnen und Leser von APOTHEKE ADHOC teil.
Unter Apothekern besonders beliebt sind aber nicht nur die ganz teuren Retaxationen, sondern auch Absetzungen im Centbereich. Dass teilweise Beträge geltend gemacht werden, die nicht einmal Papier und Porto aufwiegen, geht dem Kaufmann im Apotheker gegen den Strich. Hier legen einige schon aus Prinzip Einspruch ein, damit sich die Kassen noch einmal damit befassen muss.
Retaxationen aufgrund kleinster Formfehler sind seit dem Schiedsspruch zwar weitestgehend aus der Welt. Das heißt aber nicht, dass es heute keine sinnlosen Absetzungen seitens der Krankenkassen mehr gibt. Eine Apothekerin aus Hessen erhielt jetzt von der AOK zwei Retaxationen – über zusammen vier Cent.
Kollegen hätten ihr geraten, zu widersprechen. Aber die Apothekerin ist beiden Fällen nicht weiter nachgegangen und wird vermutlich auch nichts dagegen unternehmen: „In der Regel mache ich es nicht. Wirtschaftlich gesehen ergibt es keinen Sinn, Einspruch einzulegen. Wir versuchen – im Gegensatz zu den Kassen – unsere Ressourcen sinnvoll einzusetzen“, so ihr Motto.