Rückendeckung für Noweda-Boykott APOTHEKE ADHOC, 09.02.2015 11:17 Uhr
Der Großhändler Noweda beliefert weder easy- noch DocMorris-Apotheken. Während das für die Betroffenen im Einzelfall Nachteile mit sich bringt, ist der Markt mit der Selektion einverstanden: Bei einer Umfrage von APOTHEKE ADHOC hatten fast drei Viertel der Teilnehmer keine Probleme damit, dass die Genossenschaft zwischen guten und schlechten Kunden unterscheidet.
Die Noweda hat schon vor Jahren auf einer Genossenschaftsversammlung entschieden, nicht mit den „Soft-Franchise-Systemen“ zusammenzuarbeiten, da die Apotheker abhängig von externen Vorgaben seien. 39 Prozent finden das Vorgehen der Noweda in Ordnung, es sei eine Entscheidung im freien Markt. Ein weiteres Drittel sieht die Genossenschaft sogar in der Pflicht.
Rund jeder Fünfte kritisiert die Genossenschaft für für ihre Ablehnung von Franchise-Apotheken: 12 Prozent gaben an, dass ein Boykott gar nicht gehe und „fast schon illegal“ sei. Weitere 9 Prozent sind der Ansicht, die Noweda setze ein falsches Signal, da der Versorgungsauftrag für alle gelte. Eine Minderheit von 3 Prozent findet die Entscheidung des Großhändler zwar nachvollziehbar, moniert aber dennoch die Diskriminierung Einzelner. 2 Prozent hatten zu der Boykott-Frage keine Meinung.
An der Umfrage nahmen vom 5. bis 8. Februar insgesamt 297 Leserinnen und Leser von APOTHEKE ADHOC teil.
Hintergrund der aktuellen Debatte ist die Beschwerde eines easy-Apothekers beim Bundeskartellamt: Lutz Steinfurth hatte sich an die Bonner Behörde sowie die Wettbewerbszentrale gewandt, weil er von der Noweda nicht mehr beliefert wird. Er muss deshalb längere Lieferzeiten der Konkurrenz hinnehmen, deren Lager weiter entfernt liegen als das der Noweda.
Beim Kartellamt prüft jetzt die zuständige Beschlussabteilung, „ob und gegebenenfalls inwieweit hinreichende Anhaltspunkte für einen Kartellrechtsverstoß vorliegen“. Die Wettbewerbshüter weisen Steinfurth aber vorsorglich darauf hin, dass ein Verstoß gegen das Kartellverbot nicht leicht zu belegen sei. Das GWB stelle hohe Anforderungen an den Nachweis eines kartellrechtlich relevanten Missbrauchs von Marktmacht.
Die Wettbewerbszentrale hatte Steinfurth geraten, einen Anwalt zu nehmen und den Belieferungsanspruch notfalls gerichtlich durchzusetzen. Klagen will der Apotheker aus Heinsberg nahe der niederländischen Grenze aber vorerst nicht. Er will mit der Noweda ins Gespräch kommen, um die Versorgungssituation in seinen beiden Apotheken zu verbessern.