Rezeptfehler selbst ändern! APOTHEKE ADHOC, 03.12.2015 17:21 Uhr
Die ABDA fordert, Fehler im Arztstempel selbst korrigieren zu dürfen. Bei einer Umfrage von APOTHEKE ADHOC favorisierten mehr als die Hälfte der Befragten den Vorschlag. Andere sehen alleine die Ärzte in der Pflicht.
55 Prozent der Befragten befürworteten die Möglichkeit, Telefonnummer und Vornamen des Arztes eigenständig ergänzen zu können: Das erspare allen Beteiligten viel Ärger. 10 Prozent sind etwas vorsichtiger: Sie halten die Möglichkeit zwar prinzipiell für sinnvoll. Änderungen sollten aber nur nach Rücksprache mit dem Arzt vorgenommen werden.
Nicht die Apotheker sollten das Problem lösen, sondern die Ärzte selbst, finden 32 Prozent der Teilnehmer. Die Praxen sollten sich darum kümmern, dass die Angaben auf den Rezepten stimmen. „Die Ärzte sollen sich ordentliche Stempel besorgen“, so die klare Ansage.
Nur 2 Prozent der Teilnehmer möchten keine Änderungen der bisherigen Regelungen. Sie sind besorgt, dass es weitere Retax-Risiken geben könnte, wenn Apotheker die Fehler im Arztstempel selbst korrigieren dürfen. Insgesamt 360 Leserinnen und Leser von APOTHEKE ADHOC nahmen vom 26. bis 29. November 2015 an der Umfrage teil.
Die ABDA hatte in der vergangenen Woche eine Stellungnahme beim Bundesgesundheitsministerium (BMG) eingereicht, in der die Ergänzung fehlender Angaben auf dem Rezept durch die Apotheker gefordert wird. Damit wurde ein Beschluss des Deutschen Apothekertages (DAT) umgesetzt. Eine Gruppe von Delegierten hatte gefordert, die Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) anzupassen. Sie wollten Änderungen auf dem Rezept vornehmen können, ohne dies vom Arzt gegenzeichnen zu lassen.
Seit Mitte des Jahres müssen auf Rezepten zusätzlich zu den bisherigen Angaben zur Person des Arztes explizit der Vorname und die Telefonnummer vermerkt sein. Fehlen die Angaben, ist die Apotheke verpflichtet, mit dem Arzt Rücksprache zu halten und eine Ergänzung vornehmen zu lassen. Im schlimmsten Fall muss sich der Patient ein neues Rezept besorgen.
In der Praxis führt das zu Problemen. Trotz erhöhter Sorgfalt könne in den Apotheken nicht immer verhindert werden, dass formfehlerhafte Verschreibungen beliefert und abgerechnet werden, so die ABDA. Viele Krankenkassen hätten sich zwar zu einer Friedenspflicht bereit erklärt und retaxierten die fehlerhaften Rezepte vorerst nicht. Eine Dauerlösung kann dies aber aus Sicht der ABDA nicht sein.
Besonders dann, wenn die fehlenden Angaben den Apotheken gut bekannt sind, kommt es aus Sicht der ABDA zu einer unsachgemäßen Verzögerung der Patientenversorgung. Bei langjähriger Verschreibungspraxis des verschreibenden Arztes sollten die fehlenden Angaben daher auch ohne Rücksprache ergänzt werden dürfen.