Gutes Personal für Apotheken zu finden, ist schwierig. Wenn es um die verantwortungsvolle Position eines Filialleiters geht, wird die Suche noch anspruchsvoller. Denn die Stelle darf nur in Vollzeit ausgeschrieben werden. Richtig so, finden die meisten Teilnehmer einer Umfrage von APOTHEKE ADHOC.
Die Frage, ob eine Filiale nur in Vollzeit geleitet werden sollte, bejahte mehr als die Hälfte (53 Prozent) der Umfrageteilnehmer. Sie sind der Ansicht, dass die bestehende Regelung richtig sei: „Sonst ist es keine Leitung“, sagen sie.
27 Prozent sehen es flexibler. „Im Einzelfall“ sollte von der Vollzeit-Regelung abgewichen werden können. Weitere 20 Prozent wiederum halten die strikte Regelung für unnötig: Dass ein Filialleiter Vollzeit arbeiten muss, sei „sinnlose Bürokratie“ und erschwere die Filialisierung.
Die Umfrage lief vom 15. bis 16. August. Insgesamt nahmen 205 Leserinnen und Leser von APOTHEKE ADHOC daran teil.
Ein Problem, dass sich dem Inhaber häufig stellt, wenn er eine Filiale hat: Der Filialleiter entscheidet sich irgendwann für die Selbstständigkeit und führt dann selbst eine Apotheke. Während angestellte Approbierte mit reduzierter Stundenzahl beschäftigt werden dürfen, werden Teilzeitkräfte in der Leitungsposition von den Aufsichtsbehörden in der Regel nicht akzeptiert.
Gesetzlich ist nicht klar vorgeschrieben, ob ein Filialleiter in Vollzeit angestellt sein muss. Allerdings wird aus dem Apothekengesetz (ApoG) eine Präsenzpflicht für den Approbierten abgeleitet. Grundsätzlich wird oft eine tarifliche Vollzeitstelle mit 40 Wochenstunden vorausgesetzt. Ältere Arbeitsverträge mit 38,5 Wochenstunden werden ebenfalls akzeptiert. Unter 35 Stunden wird es kritisch.
Die einzelnen Aufsichtsbehörden legen die Regeln jedoch unterschiedlich aus und entscheiden im Einzelfall. Eine kleine Apotheke mit Öffnungszeiten von nur 40 Stunden pro Woche könnte etwa eine verkürzte Arbeitszeit des Filialleiters rechtfertigen. Wichtig ist auch bei Filialen, dass wenigstens ein Apotheker immer anwesend ist.
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