Die große Mehrheit der Apotheken setzt auf Kundenkarten. Allerdings nutzen die Apotheker die Kundenbindungssysteme sehr unterschiedlich, wie eine Umfrage unter den Nutzern von APOTHEKE ADHOC zeigt. Die Kunden profitieren demnach vor allem von einer besseren Beratung und bei bürokratischen Angelegenheiten mit ihrer Krankenversicherung. Unmittelbare wirtschaftliche Vorteile stehen bei der Kundenkarte dagegen im Hintergrund.
Ab Oktober haben Patienten mit Polymedikation Anspruch auf die Erstellung eines Medikationsplans beim Arzt. Die Apotheker wurden von der Regierung weitestgehend außen vor gehalten und dürfen den Plan nur ergänzen. Weil aber auch die Ärzte nur Peanuts erhalten, wird der Plan womöglich ein theoretisches Recht bleiben.
In der Praxis kümmern sich die Apotheker sowieso schon um den Medikationscheck: Laut Umfrage nutzen immerhin 72 Prozent ihre Kundenkarte zum Abgleich der Arzneimittel – und zwar in der Regel inklusive OTC. Manche Apotheken gehen sogar noch weiter: 38 Prozent gaben an, Gesundheitsdaten der Kunden mit der Karte zu speichern.
Noch beliebter ist der Einsatz der Karten aber zu administrativen Zwecken: 79 Prozent der Teilnehmer nutzen sie, um ihren Kunden Quittungen und Belege ausstellen zu können. Das ist etwa für die Zuzahlungsbefreiung und die Steuererklärung wichtig.
Zwei Drittel (67 Prozent) verwenden die Karte für das Kundenmanagement: Sie hinterlegen die Krankenkasse und den Status der Befreiung. Hilfreich ist es zudem, wenn bei Rabattverträgen mit mehreren Partnern der gewohnte Hersteller des Patienten hinterlegt ist. So kann eine Umstellung des Präparates ohne weitere Rückfragen vermieden werden.
Im Einzelhandel haben Kundenkarten regelmäßig nur den Charakter von Rabattkarten. Apotheken machen da keine Ausnahme, wobei der Fokus wie geschildert auf anderen Funktionen liegt: 41 Prozent bieten eine Rabattkarte an, bei 11 Prozent können die Kunden Punkte für ein Treueprogramm sammeln. Die Apothekenkooperation Linda etwa nimmt am Bonussystem Payback teil.
Immerhin 38 Prozent der Teilnehmer nutzen die Kundenkarte zudem für Geburtstagsgrüße, 21 Prozent für die Analyse und Verkaufsstatistik. 3 Prozent bieten weitere, in der Umfrage nicht genannte Funktionen. Da Mehrfachantworten möglich waren, dürften die meisten Apotheken die Karten für mehr als einen Zweck nutzen. Welche Kombinationen jeweils vorliegt, wurde nicht abgefragt. 13 Prozent der Teilnehmer gaben an, dass es bei ihnen keine Kundenkarte gibt.
An der Umfrage nahmen am 21. und 22. September insgesamt 199 Leserinnen und Leser von APOTHEKE ADHOC teil.
Egal wie Apotheken ihre Kundenkarte einsetzen – sie müssen die Vorgaben des Datenschutzes beachten. Nach einer Recherche der Wettbewerbszentrale sind Inhaber dabei zuweilen etwas nachlässig: 90 Prozent der 30 untersuchten Apotheken holten demnach die Einverständniserklärung der Kunden entweder nicht korrekt ein oder gar nicht.
Ein typischer Fehler sei beispielsweise, dass nicht richtig erklärt werde, wofür die Karte eingesetzt werden soll. „Der Zweck der Datenerhebung muss laut Bundesdatenschutzgesetz genau beschrieben werden“, so Juristin Tina Weigand von der Wettbewerbszentrale. Das gelte auch für Dinge, von denen der Kunde eindeutig profitiert, etwa die Überwachung seiner Medikation. „Der Interaktionscheck ist fraglos ein guter Zweck, aber man muss als Unternehmer eben darauf hinweisen, dass die Kundenkarte dafür genutzt wird“, erklärt die Juristin.
Schon bei der Erfassung der Stammdaten auf der Karte müssen die Apotheken aufpassen: „Das Bundesdatenschutzgesetz kennt den Grundsatz der Datensparsamkeit. Es dürfen nur die für den Zweck notwendigen Daten gespeichert werden“, erklärt Weigand. Diese Aussagen gelten vor allem für die Pflichtangaben. Bei freiwilligen Angaben ist der Spielraum relativ groß. Bei Angaben über die Gesundheit bedarf es aber einer ausdrücklichen Einwilligung des Betroffenen. Für Apotheken ist das relevant, wenn chronische Erkrankungen des Patienten auf der Kundenkarte gespeichert werden sollen.
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