Approbationsentzug: Ultima ratio APOTHEKE ADHOC, 13.06.2016 08:08 Uhr
Steuern hinterziehen oder mit Drogen handeln: Für derartige Straftaten können Apotheker ihre Approbation verlieren. Auch Alkoholmissbrauch kann im Berufsverbot enden. Die meisten Leser von APOTHEKE ADHOC finden, dass die Strafe in besonders schwerwiegenden Fällen gerechtfertigt ist.
Für grundsätzlich überzogen halten das Berufsverbot 22 Prozent: Für Straftaten gebe es das Strafrecht. Weitere 28 Prozent der Teilnehmer sprechen sich dafür aus, den Widerruf der Approbation auf berufsbezogene Verstöße zu beschränken.
Für ein Drittel der Umfrageteilnehmer sollte der Entzug der Approbation das äußerste Mittel sein: Als Strafe sei er nur in Extremfällen angebracht, finden sie. 16 Prozent empfinden die Strafe als gerechtfertigt, denn sie schütze das Ansehen des Berufsstands. 1 Prozent der Teilnehmer hat zu dem Thema keine Meinung.
Die Umfrage lief vom 9. bis zum 10. Juli. Insgesamt nahmen 239 Leserinnen und Leser von APOTHEKE ADHOC teil.
Wenn sich der Apotheker „eines Verhaltens schuldig gemacht haben, aus dem sich seine Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Apothekerberufs ergibt“, kann ihm die Approbation entzogen werden. So steht es im Paragraf 6 der Bundesapothekerordnung (BapO). Darunter kann etwa Steuerbetrug fallen.
Die zuständigen Behörden können eine Approbation widerrufen, wenn der Apotheker ein Fehlverhalten zeigt, dass ihn für den verantwortungsvollen Apothekerberuf ungeeignet erscheinen lässt. Übermäßiger Alkoholkonsum ist ein heikler Fall, bei dem Verhältnismäßigkeit entscheidend ist. Zwar prüfen die Behörden, ob das Verhalten des Apothekers Menschenleben gefährden könnte. Doch sie berücksichtigen, dass der Approbationsentzug existenzbedrohend sein könnte.
Die Approbation muss nicht gleich entzogen werden, sondern kann für eine Weile ruhen. In dieser Zeit könnte ein alkoholabhängiger Pharmazeut beispielsweise seine Sucht in den Griff bekommen. Tatsächlich wird die Approbation nur selten entzogen: Dr. Marion Eickhoff, juristische Geschäftsführerin der Apothekerkammer Niedersachsen, sind beispielsweise aus den vergangenen zehn Jahren weniger als zehn Fälle bekannt.