Das Oberlandesgericht (OLG) München hat entschieden: Es gibt keine gesetzliche Grundlage, dass Apothekenleiter nicht auch durch Apotheker auf freiberuflicher Basis vertreten werden können. Anders als die Bayerische Apothekerkammer sieht das OLG keine Einschränkung der Weisungsbefugnis des Apothekenleiters, wenn er sich durch einen Selbstständigen vertreten lässt. Auch die Teilnehmer einer Umfrage von APOTHEKE ADHOC wollen eine Chefvertretung durch Freie.
Drei von vier Teilnehmern finden, dass eine Vertretung des Apothekenleiters durch Selbstständige sehr gut sei und Inhabern von Apotheken schnell und unkompliziert helfe. Lediglich 5 Prozent sind gegen eine Chefvertretung auf Honorarbasis. Dies könnte ihrer Meinung nach das Berufsbild verwässern.
Jedem zehnten Teilnehmer ist es egal, wie die Chefvertretung erfolge. Schließlich ließe sich eine kurze Anstellung auch über befristete Arbeitsverträge lösen. 6 Prozent der Teilnehmer sind der Meinung, dass die Vertretung durch Selbstständige nur den Personalagenturen helfe. 4 Prozent der Teilnehmer haben dazu keine Meinung.
An der Umfrage nahmen am 31. Januar und 1. Februar 368 Leserinnen und Leser von APOTHEKE ADHOC teil.
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