Apotheker: Sonntag ist Ruhetag APOTHEKE ADHOC, 07.09.2015 10:40 Uhr
Mit verkaufsoffenen Sonntagen will der Handel das Geschäft ankurbeln: Verbraucher sollen durch Fußgängerzonen und Einkaufszentren bummeln und konsumieren. Apotheken beteiligen sich meist nur sporadisch an den Aktionen – die Zusatzschicht ist nicht lukrativ genug. Auch bei einer Umfrage von APOTHEKE ADHOC gibt es nur wenige Befürworter eines zusätzlichen Arbeitstages in der Apotheke.
Jeder zweite Teilnehmer würde die Apotheke am Wochenende nicht öffnen, da Sonntag ein Ruhetag sei. Ein Drittel gab an, der Aufwand lohne sich nicht. Nur wenige machen die Extraschicht von ihren Mitarbeitern abhängig: Für 1 Prozent der Teilnehmer komme es darauf an, ob die Angestellten mitziehen.
Die Sonntagsöffnung halten 6 Prozent zwar nicht für lukrativ, würden die Apotheke aber wegen der Kundenorientierung dennoch öffnen. Nur 4 Prozent befürworten den zusätzlichen Einnahmetag. 1 Prozent hatte dazu keine Meinung. An der Umfrage nahmen vom 4. bis 6. September 2015 insgesamt 308 Leserinnen und Leser von APOTHEKE ADHOC teil.
Die Teilnahme an verkaufsoffenen Sonntagen ist auf Länderebene mit den Ladenschlussgesetzen geregelt – und hängt damit vom Sitz der Apotheke ab. Die Apothekerkammern Bayern und Westfalen-Lippe etwa weisen darauf hin, dass an Sonntagen Apotheken grundsätzlich nicht geöffnet sein dürfen. Die Ausnahme bilden Notdienstapotheken und verkaufsoffene Sonntage. Vier verkaufsoffene Sonntage in einem Jahr sind in Bayern und Nordrhein-Westfalen möglich.
Anders in Berlin und Niedersachsen. Dort gilt, dass Apotheken 365 Tage im Jahr öffnen dürfen. Eine vorherige Anmeldung bei den Kammern ist nicht nötig. In der Hauptstadt nutzen Apotheken diese Regelung regelmäßig. Besonders Standorte an großen Bahnhöfen öffnen gern an Sonntagen. Die Notdienstgebühr dürfen Apotheker am Sonntag aber nicht einfordern. 2,50 Euro gibt es nur während eines Notdienstes. Wer an einem verkaufsoffenen Sonntag teilnimmt und Notdienst habe, darf laut Apothekerkammer Bayern auch die Gebühr verlangen.
Bevor am Sonntag geöffnet wird, muss der Inhaber seine Mitarbeiter vorher nicht nur informieren. Laut der Apothekengewerkschaft Adexa müssen die Angestellten dem Vorhaben zustimmen. Denn im Regelfall sei, abgesehen von der Notdienstbereitschaft, keine Mehrarbeit an Sonntagen vorgesehen. Außerdem sei am Sonntag laut Tarifvertrag ein Lohnzuschlag von 85 Prozent zu zahlen.
Bis 2002 waren Apotheken mit dem geltenden Ladenschlussgesetz davon ausgeschlossen, an verkaufsoffenen Sonntagen zu öffnen. Die Regelung hatte das Bundesverfassungsgericht gekippt; sie verletzte die Berufsfreiheit, hieß es zur Begründung. Eine Apothekerin hatte geklagt, weil sie eine Strafe von 1000 D-Mark zahlen sollte, da sie ihre Apotheke 1999 an einem verkaufsoffenen Sonntag geöffnet hatte.