Spahn verbietet Warteschlangen in Apotheken Alexander Müller, 16.03.2019 07:40 Uhr
Patienten sollen beim Arzt nicht mehr so lange warten müssen. Deshalb bekommen Hausärzte jetzt Geld dafür, dass sie Patienten schneller zu einem fachlich spezialisierten Kollegen schicken. Vereinfacht ausgedrückt. Aber Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) ist noch etwas aufgefallen: Auch in Apotheken gibt es hin und wieder Warteschlangen. Die müssten ebenfalls gesetzlich verboten werden.
In Apotheken ist ja bekanntlich fast alles geregelt, bis hin zum Abstandshalter auf dem Fußboden für eine diskrete Beratung. Doch zu Stoßzeiten – ob Grippe- oder Schnäppchen-induziert – kann es in der Offizin so voll werden, dass die Klebestreifen einfach übertrampelt werden.
Damit Gedränge und Unruhe sowie die wachsende die Nervosität ungeduldiger Kunden nicht dazu führt, dass das pharmazeutische Personal das Beratungsgespräch unsachgemäß abkürzt, soll jetzt vorgebeugt werden: Mit dem Entwurf für ein Gesetz für Qualität zwischen Tresen und Schubladen (G-QUATSCH) müssen verschiedene Maßnahmen in der Offizin umgesetzt:
- Die Anzahl der Mitarbeiter und Kassenarbeitsplätze muss an das Kundenaufkommen angeglichen werden. Die entsprechenden Durchschnittswerte werden direkt aus dem Nacht- und Notdienstfonds abgesaugt, auf den sich Spahn vorausschauend den Zugriff gesichert hat.
- Ein Aufkleber im Schaufenster muss die maximale Anzahl an Kunden ausweisen, die gleichzeitig die Offizin betreten dürfen – wie man das heute aus Fahrstühlen kennt. Reicht das für ein Fernhalten der Wartenden nicht aus, muss der Inhaber entsprechend geschultes Personal am Eingang positionieren. Akutfälle genießen dabei die gleiche Bevorzugung wie Stammgäste im Club.
- Wer den Botendienst etabliert, verringert die Kundenfrequenz in der Offizin und kann bei Rx-Arzneimitteln die Hälfte des Kassenabschlags (abgerundet) sparen. Allerdings ist den Kassen ein notariell beglaubigtes Fahrtenbuch zu überlassen.
In Wirklichkeit regelt der Markt zum Glück sehr gut, dass die Kunden in der Apotheke nicht zu lange warten müssen. Aber in Spahns Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) kommen die Apotheken tatsächlich vor. Der Gesetzgeber (ein Jahr GroKo) plante eine Klarstellung in der leidigen Skontofrage. Doch die beteiligten Ministerien waren sich nicht grün, das kommt in den besten Fraktionen vor. Über die Begründung zur entsprechenden Änderung der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) wurde gezankt.
Am Ende hieß es, das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) habe sich mit seiner Lesart durchgesetzt, dass Skonto und Rabatte nicht gleich zu behandeln sind. Doch die SPD hatte auch noch ein Wörtchen mitzureden: In der eigentlichen drittrangigen Bewertung des Gesetzes äußert die Fraktion die Meinung, dass Rabatt und Skonto zusammen nicht mehr als 3,15 Prozent betragen dürfen.
Der Phagro wollte diese Lesart unbedingt ins Gesetz selbst stochern, aber immerhin. Und jetzt legt der Großhandelsverband noch ein Gutachten nach. Nur einer tanzt wieder aus der Reihe: AEP nutzt weniger Gestaltungsmöglichkeiten bei den Konditionen und ist daher auf die Skontogewährung angewiesen. Und natürlich hat auch der ungeliebte Cousin ein Gutachten, das genau das andere sagt. Also trifft man sich wohl wieder vor Gericht. Und dann kann der BGH die Klarstellung des Gesetzgebers klarstellen. Eins ist klar: Gäbe es eine Vorfälligkeitsentschädigung in der Gesetzgebung, es gäbe keinen Anlass zu streiten.
Den liefert in schöner Regelmäßigkeit DocMorris. Die Versandapotheke musste sich erneut von einem Gericht sagen lassen, dass man den Kunden zwar Boni gewähren, ihnen aber keine falschen Quittungen ausstellen darf. Insbesondere gegenüber privaten Krankenversicherungen ist das nämlich Anstiftung zum Betrug. Mal sehen ob sich die Zur Rose-Tochter vom Urteil des Landgerichts Stendal beeindrucken lässt. Bei den Testkäufen hatte die Versandapotheke außerdem ein Konto für zwei Personen angelegt, was ebenfalls verboten wurde.
Um den Versandhandel muss sich Spahn auch noch kümmern. Zwar plant die Shop-Apotheke derzeit keine weiteren Übernahmen, aber die Boni-Frage muss ja irgendwann mal irgendwie gelöst werden. Die EU-Kommission macht Druck in Brüssel und zu Hause Karl Lauterbach. Der findet den Kompromiss zwischen Unionsfraktion und BMG nämlich „rechtlich besorgniserregend“. Die ABDA kommt mit dem Stellungnehmen kaum noch hinterher. DAV-Chef Fritz Becker Becker findet das im TSVG ebenfalls geregelte Impfstoffhonorar „ärgerlich und ungerecht“.
Vielleicht empfindet Apotheker Zeifang seine Strafe auch so. Das Landgericht Hamburg hat ihn zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Der Apotheker und Unternehmer wurde gemeinsam mit zwei Ärzten verurteilt, weil sie ein Strohmann-System aufgebaut haben, über das Zeifang laut Gericht rechtswidrig die Geschäfte zweier Medizinischer Versorgungszentren (MVZ) kontrolliert hatte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Rollenwechsel: Eine Apotheke in Coburg wurde überfallen und 20 anwesende Kunden bekamen nichts mit. Wie das? Der Täter legte einen Zettel vor. „Bitte geben Sie mir Fentanyl-Pflaster. Ich habe eine Waffe.“ Immerhin: Er hat ‚Bitte‘ gesagt. Im schwäbischen Buchloe kam die Polizei zunächst zehn Sekunden zu spät, um einen Rezeptfälscher zu erwischen, jagte ihn aber dann erfolgreich mit mehreren Streifenwagen.
Zum Schluss noch ein Blick in die Zukunft: Ab 2020 kommt der digitale Kassenbon. Und Easy-Vorstand Stephan Just möchte, dass jeder sofort an „Easy“ denkt, wenn er „Apotheke“ hört. Wird bis 2020 eher eng. Aber man muss ja Visionen haben. Am besten diese: VISION.A. Noch Kraft tanken am Wochenende, die nächste Woche wird spannend!