ApoRetrO – der satirische Wochenrückblick

Sicherheits-Merkmal für Apotheken

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Berlin -

In der ersten Woche mit Securpharm ist eine riesige Sicherheitslücke aufgefallen, die jetzt sofort geschlossen werden soll: Was nützt die individuelle Rückverfolgbarkeit einer Packung, wenn die ganze Apotheke gefälscht ist?! Damit Kunden sicher gehen können, auch sicher in eine Apotheke zu gehen, sollen diese künftig über einen 2D-Code im Schaufenster verifiziert werden können.

Die Packung wird abgescannt und ausgebucht, das System gibt grünes Licht. Der Kunde kann seine Pillen beruhigt mit nach Hause und dort auch einnehmen. Eine Fälschung ist dank Securpharm absolut ausgeschlossen. Ist sie das? Was, wenn Kriminelle die Fassade einer Apotheke fälschen, den barrierefreien Zugang, die Einrichtung, das Generalalphabet, die Approbationsurkunde, den Kittel UND die Packung? Dann können sie mit ihren gefälschten Scannern die Ware aus dem gefälschten System ausbuchen und fliegen nie auf, solange sie sich an die Rabattverträge halten.

Dieses Risiko wurde erkannt und wird jetzt über die zusätzlichen 2D-Codes im Schaufenster behoben. Die Inhaber müssen sich bei ihrer Kammer vor Ort zertifizieren und bekommen dann einen individuellen 2D-Code übergeben – als selbstklebende Folie. Diese muss blasenfrei auf die Innenseite des Schaufensters geklebt werden, der Pharmazierat kommt zur Abnahme. Damit ein fehlerfreies Scannen jederzeit möglich ist, muss die Apotheke im QMS einen Fensterputzplan hinterlegen. Wer sich schon für die Abgabe für Lanzetten präqualifiziert hat, ist diesen Schritt schon voraus.

Im „APO-QR“ ist der Name der Apotheke hinterlegt sowie Adresse und Geodaten. Der Inhaber gehört ebenfalls zu den Pflichtangaben mit Geburtsdatum, Augenfarbe, Fingerabdruck und Blutgruppe. Die übrigen Mitglieder des Teams können ebenfalls angegeben werden, allerdings muss jeder Mitarbeiter wegen der Datenschutz-Grundverordnung sein Einverständnis erklären. Die DSGVO verhindert derzeit auch noch, dass der aktuelle Notdienstplan mit abgerufen werden kann – leider, das wäre ein echter Gewinn.

Apotheker Konrad K. testet das System und ist zufrieden. Und man hat immer gleich ein Gesprächsthema mit den Kunden. Er denkt darüber nach, den Scan im Schaufenster verpflichtend einzuführen. Und er möchte auch selbst mehr Sicherheit: Auf den Kundenkarten ist nun ebenfalls ein 2D-Code aufgedruckt, damit sich der Kunde nicht als jemand anders ausgeben kann. So scannen sich die Beteiligten gegenseitig, bevor das eigentliche Beratungsgespräch beginnt. In K.‘s Apotheke haben sogar die Scanner einen 2D-Code, sicher ist sicher. Wenn Sie jetzt nicht sicher sind, ob das alles stimmt, scannen Sie bitte den 2D-Code im Bild oben. Dann wird der Artikel ausgebucht.

Die erste Woche mit dem echten Securpharm haben die Apotheken gut gemeistert, noch liegt allerdings auch keine registrierte Neuware im Generalalphabet. Mit dem System an sich gab es natürlich hier und da Probleme, aber das ist bei so einer Umstellung wohl auch trotz Testphase kaum zu verhindern. Wir haben eine Berliner Apotheke zum Start begleitet und die Erfahrungen anderer Kollegen eingesammelt. Und siehe da: Die Lochkarte überlebt auch diesen Wechsel.

Kaum wird der 2D-Code flächendeckend eingeführt, da gibt es schon einen falschen. Nicht gefälschten, einen falschen. Bei mehreren Chargen des Präparats Tivicay war eine falsche PZN zusätzlich im Data-Matrix-Code versteckt, weshalb die N3-Packung als N1 ausgegeben wurde. Hersteller ViiV erklärt, wie es dazu kam. Wichtig: Die Packungen müssen nicht zurück und können bedenkenlos abgegeben werden. Apotheker und PTA sollten aber aufpassen, sonsten droht ein vierstelliger Verlust.

Hoffentlich hinterlässt die N1/N3-Änderung nicht irgendwelche Spuren in der Software, die man Jahre später bei der nächsten Betriebsprüfung erklären darf. Nach drei Nächten Recherche fällt dem geplagten Inhaber dann die Sache mit den 2D-Codes wieder ein. Falls nicht, stehen womöglich etwas später acht Mann von der Steuerfahndung vor seinem Privathaus und ziehen selbiges auf links. So ging es einem Apotheker aus NRW, dessen vermeintlicher Steuerbetrug des Jahrhunderts am Ende eine Luftnummer war. Vielen Dank für die Blumen.

Ob es schwer ist, dem Fiskus zu erklären, dass man den Versicherten der Kasse zwar mit dem Arzneimittel versorgt hat, aber trotzdem 13.000 Euro aus dem Gewinn nehmen soll, weil ein Kreuzchen auf dem T-Rezept gefehlt hat? In diesem Fall hatte der Apotheker Glück, das Landessozialgericht war noch pingeliger als die Kasse. Ein Retax-Russisch-Roulette ist weiterhin Medizinalhanf aus der Apotheke.

Das Apothekensterben geht derweil weiter, manche meinen, die große Welle kommt erst noch. Anderen in der Branche geht es nicht besser: Der Großhändler Alliance hat angekündigt, Niederlassungen zu schließen. Modernisierung heißt das. Wie bedürftig der Hersteller Sanofi ist, kann man nicht wissen. Am Porto muss offenbar gespart werden, wenn Apotheken die Mucosolvan Phyto Complete Packungen zurückschicken, die Sanofi wieder einsammeln muss. Nur die Abholung hätte der Hersteller aus eigener Tasche bezahlt. Dazu ein schöner Konzernsatz: „Eine Gutschrift des Portos ist technisch leider nicht möglich.“ Man stelle sich das Ganze kurz im Verhältnis Apotheker/Kunde vor…

Aber in die Offizin kommt bald sowieso niemand mehr. Die „Gala“ rät, lieber nicht den Apotheker zu fragen. Und die BZ findet, dass den Apotheken Drogerie-Konkurrenz gut tun würde. In diesem Sinne wünsche ich Ihnen ein geruhsames Wochenende!

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