Ein Klassiker unter den Alpträumen: Plötzlich steht eine Prüfung an und man ist nicht vorbereitet. Aber wie wäre es, wenn das für Apothekeninhaber schreckliche Wirklichkeit würde?
Multiple Choice-Aufgaben im 1. Staatsexamen werden ja womöglich abgeschafft. Dann gibt es mündliche Prüfungen oder die angehenden Apotheker müssen in ganzen Sätzen schreiben. Aber Sie kennen das vom heimischen PC: Druckaufträge lassen sich oft ganz schlecht abbrechen. Also wird nach einer Zweitverwertung der in Ungnade gefallenen MC-Zettel gesucht. Nur sollen das Kreuz mit dem Kreuz künftig andere schleppen.
Sehr oft sehr gute Ideen und kreative Lösungen für neu geschaffene Probleme haben die Pharmazieräte (zum Beispiel Plattformregeln). So auch in diesem Fall: Die MC-Fragebögen könnten doch bei der Revision zum Einsatz kommen. Statt nur die Prüfung der Ausgangsstoffe zu prüfen, kann auch das pharmazeutische Wissen des Inhabers über eben diese Ausgangsstoffe objektiver erfasst werden. Diskriminiserungsfreier war die Revision nie und viel kommunikationsbedingter Ärger lässt sich aus dem Weg räumen.
Zu den möglichen Fragekomplexen könnten zählen: Apothekenräumlichkeiten und Barrierefreiheit, Einhaltung der Lagerungsbedingungen inklusive Botendienst und Vergleich der eichpflichtigen Geräte. 20 bis 30 MC-Fragen pro Revision halten die Pharmazieräte für machbar. Wenn noch Zettel übrig sind, könnten für angestellte Approbierte und PTA eigene Fragebögen entwickelt werden.
Und bevor ich jetzt tatsächlich Alpträume auslöse: Das ist nicht geplant. Eine Nachprüfung zur Approbation ist vorerst nicht vorgesehen und Sie dürfen Ihre Apotheke auch behalten, wenn Sie nicht auf Anhieb wissen, ob Glycin bei einem pH-Wert von 6 vorwiegend als Zwitterion vorliegt oder nicht.
Aber lassen Sie uns doch so auf die Woche zurückschauen. Kleiner MC-Test, ob Sie auch fleißig ADHOC gelesen haben:
Richtig: A) 1-3, B) nur 2, C) nur 2 und 3 [Zutreffendes bitte ankreuzen]
Richtig: 1, 2 oder 3: Ob ihr richtig steht, wisst ihr, wenn das Licht angeht.
Richtig oder falsch: Was wird aus dem Sams?!
Gut, den Rest der Prüfung legen wir mündlich ab: Lesen Sie bitte laut vor: Eine Krankenkasse lehnt einen Kostenvoranschlag ab. Soll vorkommen. Aber dem Versicherten in dem Schreiben gleich zu empfehlen, lieber bei einer Versandapotheke zu bestellen, weil er es da zwar auch selbst bezahlen muss, aber womöglich etwas weniger – das ist doch ein bisschen frech. Nach Nachfragen hat sich die BKK jetzt dazu erklärt, Auflösung folgt am Montag. Spoiler: War alles ein großes Versehen.
Aus Versehen fast geschieden hätten sich auch der MVDA und Phoenix. Aber dann haben sie sich wieder zusammengerauft und wollen es noch einmal versuchen. Und so eine Versöhnung nach einem heftigen Streit kann ja auch sehr schön sein. Wir drücken jedenfalls die Daumen, dass die Beziehung noch lange hält und alle glücklich sind.
Wer insgesamt eher konfliktscheu ist, sollte Versicherungsmakler lieber meiden. Zumindest in diesem Fall streitet ein Apotheker seit über einem Jahr über das Kleingedruckte und eine handschriftliche Ergänzung, die sich im Nachhinein als wertvoll erwies. Erste Instanz gewonnen, aber noch lange keine Ruhe. Der Makler geht in Berufung und fordert weiter rund 2000 Euro.
Noch bitterer hat es eine Zahnärztin erwischt. Denn das LSG Hessen entschied, dass die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht hier nicht galt: Elf Jahre muss die Zahnärztin noch einzahlen, was einem sechsstelligen Betrag entsprechen dürfte. Schlimmer als Zahnschmerzen.
Ziemlich beste Freunde sind dagegen plötzlich Noweda und Pharma Privat. Im Zukunftspakt hat man zueinander gefunden, das hätte man sich früher auch nicht vorstellen können. Auf der anderen Seite fühlt sich Noventi beim Berliner Pilotprojekt zum E-Rezept ein bisschen ausgebootet. Dafür hat man beim Apothekerverein kein Verständnis. Jedes Softwarehaus dürfe mitmachen, versichert der BAV. Derweil feiert sich die Gematik, dass sie die ersten Konnektoren zugelassen hat.
Derweil bittet die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) das pharmazeutische Personal um besondere Aufmerksamkeit bei der Abgabe von Dextromethorphan – in letzter Konsequenz dürfe sie auch verweigert werden. Hintergrund ist die missbräuchliche Verwendung, vor allem bei jungen Männern sollten Apotheker und PTA genau hinsehen. Bei Diclofenac warnt das Leibnitz-Institut für Präventionsforschung und Epidemiologie: Jeder zehnte Patient dürfte aufgrund vorliegender Grunderkrankungen keine Verordnung über Diclofenac erhalten.
Wie soll man es finden, wenn Apotheken in den sozialen Medien feiern, dass sie wieder Dolormin haben. Soll man sich mit ihnen freuen, sich aufregen oder besorgt den Kopf schütteln? Jede dieser Reaktionen kann man wahrnehmen. Vielleicht einfach so hinnehmen, der Engpass war ja in diesem Fall nicht allzu dramatisch. Zur Entspannung empfehle ich ganzjährig und gerade auch im November Eis. Und wenn sich der Weg zur Eisdiele nur für das Kupfergeld lohnt... Schönes Wochenende!
APOTHEKE ADHOC Debatte