Kostenlose Burgertests Alexander Müller, 30.04.2022 07:42 Uhr
Das Handy brummt, das Testergebnis ist da: negativ. Keine Überraschung. Olaf H. geht wieder rein, zeigt sein Ergebnis und bekommt einen Cheeseburger. Es ist sein sechster heute. Und es ist gerade mal Viertel nach 12.
14:06 Uhr: Olaf hatte zwei weitere Cheeseburger. Er fühlt sich nicht besonders gut. Ob er vielleicht doch Corona hat? Immerhin sind die Infektionszahlen immer noch ganz schön hoch. Er geht lieber zur Teststelle. Scan, Scan, Stäbchen, danke, Tschüss. Ob die das eigentlich mehrmals am Tag abrechnen können, fragt er sich. Muss wohl, denn sonst gäbe es ja keinen Burger. Er geht wieder nach nebenan, zeigt seinen Test, kriegt einen Cheeseburger.
17:11 Uhr: Olaf ist sich sicher, dass er Corona hat. Denn er kann seinen Burger nicht mehr riechen. Und sehen kann er ihn auch nicht mehr, aber das liegt daran, dass es der 14. ist. Geruchsverlust schreit nach Corona-Test. Der Test schreit: NEGATIV! Olaf isst vor Schreck einen Chicken-Burger. Seine Nasenscheidewand bekommt davon nichts mehr mit, die ist weggetestet.
18:32 Uhr: Olaf fühlt sich wie der zweite Strich auf der Testkassette – irgendwie nicht da. Er macht einen Lollytest mit seinen Pommes: immer noch nichts. Aber so wie er schwitzt muss er doch wenigstens Fieber haben. Der letzte Burger war vielleicht nicht gut, ihm ist Hühnchenelend. Und er hat sich auf den Zacken der Krone gebrochen.
20:47 Uhr: In der Pandemie wurde oft darüber gestritten, ob die Leute nun MIT oder AN Corona gestorben sind. So schlimm ist es bei Olaf zum Glück noch nicht. Aber ins Krankenhaus muss er jetzt trotzdem, OHNE und trotzdem WEGEN Corona. Die Ambulanz hält vor der Burger-Filiale, die Blutfettwerte sind negativ.
Keine Sorge, Olaf geht es gut – vor allem, weil es ihn gar nicht gibt. Auch solch exzessives Testen nicht, schon gar nicht in Greifswald. Aber merkwürdige Anreize, um kostenlose Corona-Schnelltests zu bekommen – die gibt es. Sogar eine Test-Sammelkarte: Wer zehnmal in derselben Teststelle war, bekommt einen 10-Euro-Gutschein von Amazon. Der Umsatz – finanziert aus Steuergeldern – kommt am Ende einem Konzern zu, der nicht für überambitioniertes Steuerzahlen bekannt ist.
Man muss ehrlich sein: Auch die Apotheken haben von verschiedenen Corona-Maßnahmen profitiert. Der Deutsche Apothekerverband (DAV) hat die Sondereffekte auf 2,5 Milliarden Euro beziffert. Wobei man hoffentlich nicht dazu sagen muss, es aber dennoch besser tut, dass es sich um Umsätze handelt, nicht um Gewinn.
Wäre es anders, dann wäre nämlich die Zahl der Apotheken nicht weiter zurückgegangen. Ist sie aber. Trotz Masken und Zertifikaten und Impfstoff-Logistik. Die Grenze von 18.000 Apotheken wird dann vermutlich im nächsten Jahr durchbrochen. Und es gibt nur noch weniger als 14.000 Inhaber:innen.
Wird Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) den Apothekern helfen? Eher nicht, in seinem Haus wird gerade an einem Spargesetz geschraubt. Nur den Anlegern der Versender hat Lauterbach unter der Woche ein bisschen Mut gemacht: Das E-Rezept könnte doch noch kommen. Warten wir es ab. Das Apothekenverzeichnis hat jedenfalls jetzt grünes Licht bekommen und die Gematik hat in ihrem Intercop Council auch einen neuen TK-Gesandten. Es tut sich also etwas.
Auf das E-Rezept warten zudem ganz neue Player: Die Spezialsoftwarebude SEG zum Beispiel, die für Noventi Lösungen programmiert und ein interessantes Personaltableau hat. Oder die Schnelllieferdienste, die endlich auch mal mehr als Schnelltests und Vitamine ausfahren wollen. Diese drei Anwälte haben mehrere Fragen behandelt, wie die Dienste rechtlich zu bewerten sind. Die Apothekerkammer Westfalen-Lippe will diese Prüfung lieber selbst vornehmen.
Und sogar schon durch mit der Prüfung ist die Verbraucherseite mobilsicher.de. Fazit: Die Mehrheit der getesteten Apps von Versendern und Lieferdiensten sammeln und verteilen viel zu viele Daten.
Die Apothekenteams sammeln dagegen fleißig Fortbildungspunkte. Zuletzt fast nur noch vor dem Rechner: 97 Prozent waren bei ihrer Veranstaltung online dabei. Zum Thema Fortbildung gab es noch ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamm (OLG). Demnach dürfen Hersteller die Teilnahmegebühr nicht als Bonus bei der Bestellung von Produkten erlassen. Und wo wir schon vor Gericht sind. Ein Apotheker und seine Treuhand haben vor dem Finanzgericht die erste Runde gegen des Fiskus verloren, wollen aber vor den Bundesfinanzhof. Denn dass die AvP-Opfer auf die nie ausgeschütteten Rezeptumsätze nicht auch noch Umsatzsteuer bezahlen wollen, kann man ja irgendwie verstehen.
Bevor Sie jetzt ins wohlverdiente Wochenende gehen, melden Sie sich am besten noch schnell bei der APOTHEKENTOUR 2022 an. Ganz sicher auch in Ihrer Nähe. Ist nämlich eine Roadshow. Und immer am Wochenende – also das ideale Teamevent. Es gibt sogar ein Bällebad! Alle Details hier im Podcast. Schönes Wochenende!