ApoRetrO – der satirische Wochenrückblick

E-Rezepte richtig korrigieren

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Berlin -

Es erfordert ein bisschen Übung und ein ruhiges Händchen, aber das haben Apotheker:innen und PTA in der Rezeptur perfektioniert. Mit einem feinen Pinselstrich ist die Verordnung korrigiert und das E-Rezept kann in die Abrechnung geschickt werden. Eine Anleitung.

Bei der Korrektur von E-Rezepten sind drei Vorgaben zwingend zu beachten:

  1. Es darf nur das Original Gematik Tipp-Ex verwendet werden, oder als Alternative der Gematik-Radiergummi, wenn das E-Rezept über eine Graphit-Leitung ausgestellt wurde
  2. Nach jeder vorgenommenen Korrektur muss der Monitor ausgetauscht und als Beleg zehn Jahre aufbewahrt werden
  3. Das Verzeichnis der 5.697.1362.487 gültigen QR-Codes können Apotheken als gedruckte Version bei ihrer Apothekerkammer bestellen, anhand der Vorlagen lassen sich dann fehlerhafte QR-Codes ausbessern. Dies muss freihändig erfolgen, die Verwendung einer gekachelten Schablone ist unzulässig

Jetzt mal halb ernsthaft: Retaxationen sollen ja mit der Einführung des E-Rezepts weitestgehend der Vergangenheit angehören – woran die Apotheker:innen erst glauben, wenn sie es sehen. Aber ganz dumme Verordnungsfehler könnten tatsächlich schon in der Arztpraxis auffallen und behoben werden. Das Beste daran: Nicht die Apotheke muss den Arzt auf die kleine Auszeit seiner Unfehlbarkeit hinweisen, sondern eine emotionslose Software.

Und dennoch wird es Änderungsbedarf und Korrekturmöglichkeiten in der Software geben. Recht furchtlos hat diese Kollegin – obwohl nach eigener Erklärung alles andere als ein Tekkie – nicht nur schon dutzende E-Rezepte eingelöst, sondern jetzt erstmals eine Änderung vorgenommen. Für Kolleg:innen, die dem Retaxbraten oder der Technik oder beidem noch nicht trauen oder die keine digital verordnenden Praxen in näherer Umgebung haben, stellt die Gematik jetzt Dummies zum Üben bereit.

Endlich richtige E-Rezepte in großer Menge abrechnen würden schrecklich gerne die Versandapotheken. Denn so macht das Geschäft keinen richtigen Spaß: Shop Apotheke wächst in Deutschland fast gar nicht mehr und das Rx-Geschäft ist sogar rückläufig. Und die Freunde von Zur Rose wollen sich im April mal wieder mit neuen Aktien ein bisschen Kapital besorgen: Bis zu 700 Millionen Euro. Da trifft es sich vielleicht ganz gelegen, dass man die Generalversammlung Corona-bedingt online und ohne mündliche Aussprache abhalten kann.

Nur – ewig wird diese Strategie nicht mehr funktionieren. Denn die Impfpflicht ist im Bundestag gescheitert, jetzt will der neue FDP-Gesundheitssprecher Professor Dr. Andrew Ullmann wenigstens eine Beratungspflicht. Ob die Beratungsresistenten damit erreicht werden, man darf Zweifel haben.

Der andere Professor – Minister Karl Lauterbach (SPD) – hat sich mit seiner Aufhebung und kurz danach erfolgter Aufhebung der Aufhebung der Isolationspflicht für Infizierte ein bisschen vergaloppiert und wirkt dieser Tage tatsächlich recht überfordert mit seinem Amt. Die Heuteshow hat die Pandemie-Politik der Woche bei Twitter auf den Punkt gebracht: Bundestag beschließt zwei weitere Corona-Wellen. Wäre lustiger, wenn nicht jeden Tag 300 Menschen an Covid-19 sterben würden. Aber offenbar hat sich die Gesellschaft darauf verständigt, dass das hinnehmbar ist.

Nicht hinter Pandemie geschafft hat es die Erlenhof-Apotheke. Corona und eine ungünstige Lage haben dazu geführt, dass die erhoffte Kundenfrequenz in der Neugründung ausblieben und die Inhaberin nach zwei Jahren Insolvenz anmelden musste. Ein erster Betriebsvergleich für das Jahr 2021 zeigt, dass die Schere zwischen kleinen und großen Apotheken insgesamt weiter auseinandergegangen ist. Und wenn die Corona-Sondereffekte wegfallen, dürfte sich das Apothekensterben deutlich beschleunigen.

Einige Betriebe hat Steuerberatern zufolge auch AvP auf dem Gewissen. Denn die Insolvenz des Rechenzentrums hat einzelne Apotheken mit den Abgrund gerissen – die meisten anderen betroffen „nur“ um einen Jahresgewinn gebracht. Immerhin geht es im Insolvenzverfahren in kleinen Schritten voran: Die Musterprozesse zu den Aussonderungsrechten sollen im Mai starten.

Ebenfalls nicht mehr so solvent scheint der Pfusch-Apotheker aus Bottrop zu sein, der seine Haftstrafe absitzt. Jetzt steht seine geschmacklose Villa zum Verkauf. Ob sich allerdings ein Käufer für die Superrutsche in den eigenen Pool findet, wo doch bekannt ist, mit welchem Geld dieses Haus gebaut ist, sei dahingestellt. Ich wollte da nicht wohnen und rutschen, habe aber die aufgerufenen 5,7 Millionen Euro gerade eh nicht locker.

Andere sind da bescheidener: Gehe zum Beispiel möchte nur 1,98 Euro. Ja gut, pro Tour und von jeder Apotheke. Aber da werden ja in der Branche auch ganz andere Summen aufgerufen. 2 Euro zum Beispiel. Und bestimmt demnächst woanders 1,99 Euro. Die Apotheken müssen es am Ende aussitzen, weil sie die Rx-Preise nicht einfach erhöhen können. Zumal die Patient:innen sowieso schon immer mehr belastet werden: 65 Euro Selbstkosten bei Zostex.

Gauner gibt es aber auch unter den Apothekern, das wollen wir hier gar nicht verschweigen. Ein Falschabrechner hat jetzt erstmal drei Jahre Berufsverbot, bei einem Kollegen musste das Gericht erst noch klären, welche Dokumente bei der Hausdurchsuchung mitgenommen werden durften. Da 7 Millionen Euro im Rahmen des illegalen Zuweisungsgeschäfts aber ja keine „Peanuts“ (O-Ton des Gerichts) seien, sei die Verhältnismäßigkeit nicht übertrieben streng zu sehen. In diesem Sinne: Bleiben Sie sauber und schönes Wochenende!

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