Botendienste müssen rückabgewickelt werden Alexander Müller, 29.08.2020 07:52 Uhr
Das Botendiensthonorar steht auf der Kippe. Ob bis Oktober eine Ersatzlösung gefunden wird, ist mehr als fraglich. Und es könnte noch schlimmer kommen, wenn die Krankenkassen die Rückabwicklung bereits geleisteter Botendienste fordern.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) gilt ja als besonders fleißiges Kabinettsmitglied. Er haut Gesetze und Verordnungen raus wie ein rappender Apotheker Rhymes. Da kann schon mal etwas daneben gehen. Zum Glück passen die Schießhunde im benachbarten Wirtschaftsministerium auf: Der Botendienst gehört natürlich nicht ins KRANKENHAUS-Zukunftsgesetz sondern ins APOTHEKEN-Stärkungsgesetz. Also wurde das Bringhonorar aus dem KHZG gestrichen und soll ins VOASG.
Das wäre weniger beunruhigend, wenn Minister Spahn nicht ausgerechnet bei der ersehnten Antwort auf das EuGH-Urteil von 2016 (!) eine gesetzgeberische Ladehemmung hätte. Jetzt droht den Apothekern die Lücke: Bis Ende September wird der Botendienst Corona-bedingt noch vergütet, ab Oktober gibt es nichts mehr, nicht einmal die läppischen 2,50 Euro.
Die Krankenkassen finden sowieso, dass mit dem Fixhonorar alles abgegolten ist, was Apotheken so an Gemeinwohlpflichten und Services für die Versicherten erbringen. Botendienst bezahlen – wozu? Mehr noch: Wenn der Gesetzgeber so offensichtlich das Interesse an dem Honorar verloren hat, denken die Kassen, war es noch nie angemessen. Also sollen die Apotheken das bereits geleistete Honorar zurückzahlen.
Und weil die Apotheker doch immer in jeder Retax-Verhandlung darauf pochen, dass erbrachte Leistung auch vergütet wird, darf nicht vergütete Leistung auch nicht erbracht worden sein. Schlussfolgerung: Die Botendienste müssen rückabgewickelt werden. Alle Arzneimittel werden honorar- und humorlos wieder eingesammelt, die Rezepte neu ausgestellt, eingereicht und abgerechnet – sofern noch Versorgungsbedarf besteht. Einverstanden?
Ganz so gehässig sind die Kassen in Wirklichkeit hoffentlich nicht und bislang ist es auch nur ein Gerücht, dass das BMWi dafür gesorgt hat, dass das Botendiensthonorar nicht schon jetzt über Ende September hinaus verlängert wird. CDU-Politiker Michael Hennrich macht den Apothekern Hoffnung, dass das Vorhaben im VOASG mit geregelt wird. Allerdings besteht die Befürchtung, dass der Zuschuss dann mit den anderen Dienstleistungen in einen Topf geschmissen wird. Die Apotheker haben Grund zum Misstrauen.
Trotzdem will sich die Abda auf VOASG und Botendienst fokussieren und hat den Brief der Ärztefunktionäre an Spahn nicht mit gezeichnet. Darin fordern die Mediziner (und Zahnärzte) steuerfinanzierte Corona-Sonderboni für ihr tapferes Personal. PTA müssen halt weiter auf Trinkgeld beim Botendienst hoffen. Die Ärzte bringen es auf der anderen Seite sogar fertig, E-Rezept-Projekte zu stoppen.
Die Verbindung Arzt/Apotheker ist für den Geschmack etlicher Angehöriger beider Berufsgruppen etwas zu eng geworden, als Zur Rose/DocMorris sich Teleclinic einverleibt haben. Doch die verkauften Teleärzte versprechen, dass bald auch wieder Apotheken vor Ort die Rezepte annehmen dürfen. Die Apotheker haben trotzdem Angst vor der Digitalisierung.
Was für Apotheker immer hilfreich ist: Möglichst viele Ärzte in der Nähe. Selbst ist der Mann, dachte Benedikt Salzer. Als Planer und Organisator erweitert er das Ärztehaus, in dem seine Apotheke liegt. Fünf neue Praxen hat er bald neben der Offizin, zusätzlich richtet er als Bauherr ein Parkhaus nebenan ein. Je nach Nähe zur Innenstadt sollten sich vermutlich weitere Kollegen eine gute Strategie überlegen, wenn der Homeoffice-Effekt voll in der Offizin durchschlägt.
Hilfreich ist auf jeden Fall, wenn die umliegenden Ärzte möglichst fehlerfrei verordnen. Sonst kann es passieren, dass eine Retaxwelle heranrollt, weil zum Beispiel ein Palliativnetz in einem Rezeptur-Vordruck serienmäßig die Hilfsstoffe vergessen hat. Die AOK Hessen sagt Danke und spitzt den Rotstift.
Manch andere Retaxation lässt sich aber schlicht nicht vermeiden, wenn es um die Allgemeinbildung bei den Kassenprüfern nicht übermäßig gut gestellt ist und ein „CC“ als Mengenangabe nicht durchgewinkt weil nicht verstanden wird. Bei einem Produkt übrigens, das nur in einer Packungsgröße auf dem Markt ist – die verordnete Menge also auch mit einem einfachen Dreisatz recht leicht zu bestimmen wäre.
Das Verhältnis zwischen Leistungserbringern und Krankenkassen ist nur eine der Schwachstellen, die Apotheker Dr. Franz Stadler im deutschen Gesundheitswesen ausgemacht hat. Im Video-Interview stellt er sein Buch Medikamenten-Monopoly vor. Nicht zu verwechseln mit Impfstoff-Roulette: Worauf soll man setzen? Hier ein Überblick über die Kandidaten. Wer sich die Immunisierung schon vorab auf die harte Tour holen will (Variante Russisch Roulette), kann mit den Trotteln und Neonazis an den Demos in Berlin teilnehmen. Für alle anderen: Schönes Wochenende!