Großhandelserlaubnis

Länder diskutieren über Großhandelsapotheken

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Berlin -

Darf eine Apotheke einen Großhandel betreiben? Mit dieser Frage beschäftigen sich nach der Novellierung der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) Vertreter der Länderbehörden. Morgen und übermorgen kommt in Halle/Saale die Expertenfachgruppe „Großhandel/ Arzneimittelvertrieb“ der Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten (ZLG) zusammen. Die betroffenen Apotheken hoffen, dass sich die Runde auf ein positives Votum einigt.

Derzeit herrscht in den Bundesländern Uneinigkeit darüber, ob Apotheker weiterhin als Großhändler tätig sein dürfen. Der Grund: In der Neufassung der ApBetrO heißt es, die Betriebsräume der Apotheke seien von „anderweitig gewerblich oder beruflich genutzten Räumen“ abzutrennen.

Die Aufsichtsbehörden in Hessen und Sachsen folgern daraus, dass der Großhandel als eigenständiges Gewerbe angemeldet werden muss. Die Apotheken wurden darüber informiert, dass die Großhandelsräume von der Apotheke autark sein müssen. Anwälte, die Apotheken mit Großhandelserlaubnis vertreten, sind anderer Auffassung – und offenbar auch einige Bundesländer. Beim Treffen der Expertenfachgruppe soll daher über das Thema gesprochen werden.

Bindende Entscheidungen würden nicht getroffen, erklärt Kathrin Hoffmann, die beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt für die Erteilung von Apothekenbetriebserlaubnissen zuständig ist. Es gehe vor allem um eine Harmonisierung der Gesetzesauslegung.

Manchmal einigen sich die Experten der Länder nicht nur auf eine gemeinsame Linie, sondern auch auf ein gemeinsames Votum. Dieses müsse aber mit der Arbeitsgruppe Arzneimittel-, Apotheken-, Transfusions- und Betäubungsmittelwesen (AATB) und dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) abgestimmt werden, so Hoffmann. Zwölf Ländervertreter erwartet sie morgen.

Die Expertenfachgruppe „Großhandel/ Arzneimittelvertrieb“ wurde 2012 ins Leben gerufen, sie trifft sich regelmäßig zweimal im Jahr. Die Zuständigkeit der Gruppe erstreckt sich auf legale Vertriebsformen und legal vertriebene Arzneimittel – mit Schmuggel oder Arzneimittelfälschungen beschäftigen sich die Experten nicht.

Eine weitere Aufgabe der Expertenfachgruppe besteht darin, die Anforderungen und Verpflichtungen, die sich aus der EU-Richtlinie zur Good Distribution Practice (GDP) für den Großhandel ergeben, im länderübergreifenden Qualitätssystem umzusetzen.

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