Altarzneimittel

ApBetrO kollidiert mit WHO-Vorgaben

, Uhr

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) will, dass Apotheken künftig nicht verwendete Arzneimittel zurück nehmen und nach Prüfung erneut abgeben. Die Idee, die aus einem Entwurf zur Novelle der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) hervorgeht, sorgte bei vielen Apothekern für Irritationen. Nicht nur hinsichtlich der Qualitätskontrolle und Abrechnung gibt es Bedenken. Denn das Ministerium stellt sich mit seinem Vorschlag gegen eine Leitlinie der Weltgesundheitsorganisation (WHO).

In ihren Leitlinien für Arzneimittelspenden empfiehlt die WHO, dass keine Medikamente gespendet werden sollten, die von Patienten an Apotheken zurück gegeben wurden. Auch kostenlose Arztmuster sieht die WHO kritisch.

In vielen Ländern sei es nicht erlaubt, zurück gegebene Arzneimittel an andere Patienten erneut anzugeben, weil die Qualität nicht garantiert werden könne, heißt es in der Leitlinie. Aus diesem Grund sollten diese Arzneimittel auch nicht gespendet werden. Nach Angaben der WHO gibt es in immer mehr Ländern ein Verbot gegen die Wiederverwendung.

Den ersten Schritt in eine andere Richtung ist Deutschland bereits gegangen. In der Heimversorgung ist es schon heute möglich, nicht mehr benötigte Betäubungsmittel (BTM) wieder zu verwenden. Dies gilt allerdings nur für BTM, die unter der Verantwortung des verordnenden Arztes gelagert wurden. Er darf das BTM für andere Patienten weiter verschreiben oder an eine Apotheke zurückgeben. Nach Angaben des Bundesverbands klinik- und heimversorgender Apotheker (BVKA) wird diese Möglichkeit allerdings kaum praktiziert.

Im BMG wollte man die Pläne mit Verweis auf den noch nicht abgestimmten Entwurf nicht kommentieren.

Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

Neuere Artikel zum Thema
Mehr aus Ressort
Neue Nische für Zwischenhändler
Skonto über Großhandelsapotheken?
„Die Kosten steigen zurzeit ins Unermessliche“
Weihnachtsgeld: So kürzen die Inhaber

APOTHEKE ADHOC Debatte