Mit dem Ende der Friedenspflicht wächst bei vielen Apothekern die Sorge vor Retaxierungen. Die Kassen können Apotheker fortan in die Haftung nehmen, wenn diese ohne Grund nicht-rabattierte Arzneimittel abgeben. Ein AOK-Sprecher kündigte auf einer Veranstaltung von AWD.pharma und Teva am Rande der Expopharm an, dass seine Kasse auch fortan großzügig mit Beanstandungen umgehen werde.
Noch immer sorgen die gesetzlichen Grundlagen bei der Austauschfähigkeit für Verunsicherung. Insbesondere bei Wirkstoffen, für die keine Aut-idem-Gruppe des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) existieren, schieben sich die Beteiligten den „schwarzen Peter“ zu. Beim G-BA sieht man sich für bilaterale Verträge nicht zuständig; Deutscher Apothekerverband (DAV) und die Spitzenverbände der Krankenkassen (GKV) streiten um eine Fehlformulierung im Rahmenvertrag, die sich einige Hersteller, die nicht Rabattpartner sind, zunutze machen.
Dr. Ulf Maywald von der AOK Sachsen fordert DAV und GKV in Düsseldorf auf, zeitnah eine korrekte Formulierung für den entsprechenden Rahmenvertrag zu finden. Anderenfalls werde es nach Ende der Friedenspflicht auch „Unschuldige treffen“.
Allerdings werde seine Kasse Retaxierungen „mit Augenmaß“ vornehmen. „Ich gehe davon aus, dass die AOK bundesweit genauso agieren wird“, sagte Maywald gegenüber APOTHEKE ADHOC. Generell sei eine Substitution nur bei gleicher Darreichungsform verpflichtend.
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