Rezeptur falsch abgerechnet

AOK verlangt Einspruch bei eigenem Fehler

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Berlin -

Die St. Morus-Apotheke in München wurde retaxiert: „Die Krankenkasse streicht mir etwa 70 Euro“, so Inhaberin Selina Welt. Nach eigener Recherche findet sie den Fehler bei der AOK. „Es wurde mir bestätigt, dass man sich verrechnet hat.“ Anstatt den fehlenden Betrag umgehend zurückzuerstatten, verlangt die Kasse von der Apothekerin zunächst einen Einspruch.

Im Januar fertigte eine PTA in der St. Morus-Apotheke eine Rezeptur an. „Verordnet waren per Sprechstundenbedarf drei Anfertigungen von Trichloressigsäure 40 Prozent mit jeweils 50 Gramm“, so die Inhaberin. Das Rezept wurde nach der Preisberechnung mit einem Preis von 95,21 Euro bedruckt und in die Abrechnung gegeben. Nun folgte eine Retaxation, die Welt auf den ersten Blick gar nicht verstanden hatte. „Ich habe die Kürzung nicht nachvollziehen können. Es wurden mir anstatt der errechneten 95 Euro nur 26,23 Euro erstattet“, erklärt sie.

Die AOK gab als Grund eine falsche Preisberechnung an: „Erst nachdem meine PTA den Sachverhalt prüfte, fiel auf, dass die anteilige Menge der Trichloressigsäure bei 6 Gramm lag. Außerdem hatte man bei der AOK den Zuschlag für Salbe beziehungsweise Suspension angegeben, die Rezeptur ist aber eine Lösung, die angefertigt werden muss. Das ist ein Unterschied“, beklagt Welt.

Die Inhaberin rief daraufhin bei der Krankenkasse an: „Ich habe auf den Fehler hingewiesen und gebeten, die Berechnung erneut zu machen. Zudem habe ich alle dazugehörigen Papiere gefaxt und markiert, wo die Fehler sind“, erklärt sie. Die Antwort der AOK ärgert Welt umso mehr: „Man hat den Fehler zwar eingesehen, aber anstatt mir mein Geld zu erstatten, soll ich zuerst einen Einspruch einlegen“, ärgert sie sich. „Ich habe die Arbeit, den Zeitaufwand und muss auf mein Geld warten. Von den anfallenden Portokosten ganz zu schweigen.“

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