Es hagelt weiter Retaxationen: „Wir werden insbesondere von der AOK bei Rezepturen retaxiert“, berichtet eine Inhaberin. „Jeder Einspruch wurde bisher ohne Begründung abgelehnt“, ärgert sie sich. Da auch die Unterstützung der Apothekerverbände fehlt, hängen viele Inhaber:innen in der Luft.
Rezepturen werden weiter vielfach von den Kassen retaxiert. Insbesondere von der IKK Classic und der AOK. Dabei gibt es regionale Unterschiede in Bundesländern wie Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Thüringen oder Hessen. „Ich habe das Gefühl, einige Kassen retaxieren grundsätzlich erstmal alles, was eine Rezeptur ist“, so eine Inhaberin. Sie habe zudem Ablehnungen ihrer Einsprüche erhalten. „Oftmals sogar ohne jede Begründung.“
Sie sehe nicht ein, auf das ihr zustehende Geld zu verzichten. „Ich werde dagegen anwaltlich vorgehen, denn leider ist bisher auch die Vorgehensweise zur sogenannten Musterklage nicht klar“, so die Apothekerin. „Was fehlt ist eine empfohlene Formulierungshilfe der Landesverbände für die Inhaberinnen und Inhaber, damit es juristisch sauber ist, wenn gegen die Kürzungen vorgegangen wird.“
Sie empfiehlt den betroffenen Kolleg:innen dringend: „Es soll bitte nicht die erste Ablehnung des Einspruches akzeptiert werden.“ Denn üblicherweise hieße es aktuell, dass die Kassen „keinen weiteren Einspruch akzeptieren“, dies sei jedoch nicht richtig. Wichtig sei, dass gegen die Ablehnung des Widerspruchs nochmals widersprochen werde, appelliert sie. Das schaffe Zeit und die Fristen verlängern sich.
Schade finde sie, dass die Standesvertretung die Apotheken im Dunkeln lässt. „Eine Musterklage ist noch in den Verhandlungen, weil es noch keinen Kläger gibt, man sei noch im Gespräch heißt es“, so die Inhaberin. „Wir wissen einfach nicht, was da hinter verschlossenen Türen besprochen wird, aber unser Geld ist erstmal gekürzt, so viel steht fest.“ Dabei sei die Begründung der Kürzung durch die Kassen oftmals ähnlich. „Die Berechnung der Rezeptur ist nicht wirtschaftlich und der Preis zu hoch“, heißt es.
Denn: Die Auffassung der Abrechnung nach §§ 4 und 5 Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) wird von den Kassen nicht geteilt. Weil die Hilfstaxe nicht mehr als Berechnungsgrundlage dient, änderten sich die Preise für Rezepturen im vergangenen Jahr teils massiv.