Hilfsmittelverträge

AOK Nordost: Ratenkauf für Inhalatoren

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Berlin -

In Berlin und Mecklenburg-Vorpommern können Apotheken seit Anfang Juni, in Brandenburg ab Juli, wieder Vernebler an AOK-Versicherte abgeben. Die Apothekerverbände haben mit der AOK-Nordost einen neuen Hilfsmittelliefervertrag geschlossen; zuvor war die Versorgung ausgeschrieben gewesen. Allerdings müssen die Apotheker genau aufpassen, sonst droht ihnen ein Verlustgeschäft: Denn wenn das Gerät zweimal verliehen wurde, geht der Besitz auf den Versicherten über.

 

Insgesamt darf die Apotheke für Service und Gerät nach entsprechender Genehmigung 80 Euro berechnen: Für die erste Verordnung gibt es 30 Euro, für das zweite und dritte Rezept je 25 Euro. Damit ist der Vernebler für die Kasse komplett abgegolten. Verordnet der Arzt gleich zu Beginn einen Vernebler zum Verbleib beim Patienten, können die Apotheker 130 Euro berechnen.

Kommt der Patient mit einer Verordnung zum Verleih eines Verneblers in die Apotheke, muss zunächst geprüft werden, ob in den letzten zwölf Monaten bereits ein Rezept vorlag. Denn löst der Patient sein drittes Rezept innerhalb eines Jahres in derselben Apotheke ein, wird das Gerät automatisch zu seinem Eigentum.

Außerdem können für Masken und Filter-Sets für Erwachsene und Kinder 30 Euro berechnet werden. Für die Babymaske dürfen die Apotheke 45 Euro veranschlagen. Der Versicherte hat nach zwölf Monaten erneut Anspruch auf die Verbrauchsmaterialien.

Nicht geregelt ist, wie lange der Patient mit dem Gerät auskommen muss. Auch bleibt unklar, was passiert, wenn Maskenaufsätze beim Hersteller verändert werden und nicht mehr mit älteren Geräten der Patienten kompatibel sind. Spezielle Geräte für Säuglinge und Kleinkinder, die besonders feines Aerosol vernebeln, könnten für 80 Euro ebenfalls schwierig zu beschaffen sein.

 

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