Die AOK Hessen stößt bei ihrem Vorgehen in Sachen Zyto-Ausschreibung auf Widerstand. Laut dem Regierungspräsidium Darmstadt kann eine Kasse Apothekern nicht verbieten, Rezepte zu bedienen, nur weil sie einen Selektivvertrag geschlossen hat. Wegen der angedrohten Retaxationen der AOK hatten sich Apotheker an die Aufsichtsbehörde gewandt.
Seit Dezember sollen die AOK-Versicherten in Hessen nur noch von wenigen Vertragsapotheken versorgt werden, die größtenteils von Fresenius Kabi beliefert werden. Weil mehrere Onkologen ihre Patienten weiterhin über die gewohnte Apotheke versorgen, hat die AOK Retaxationen im sechsstelligen Bereich angekündigt. Ab Februar sollen etwa zehn Apotheken entsprechende Bescheide erhalten, weil sie Patienten versorgt hatten, obwohl sie kein Fachlos gewonnen hatten.
Bislang leisten die Apotheker Widerstand. Aus ihrer Sicht haben die Patienten trotz Rabattvertrag das Recht auf eine freie Apothekenwahl. Das Regierungspräsidium sollte den Kontrahierungszwang schriftlich bestätigen.
Bei der Behörde zeigte man sich überrascht von den wiederholten Anfragen: Die Rechtslage sei eindeutig, Kassenrezepte müssten beliefert werden, heißt es in einem Schreiben aus der vergangenen Woche.
Zwar gelte die Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) logischerweise nicht für Krankenkassen, doch könnten andererseits privatrechtliche Verträge oder Ausschreibungen die gesetzlichen Vorgaben nicht aushebeln, erklärte die Aufsichtsbehörde.
Der Verantwortliche im Regierungspräsidium fand sogar noch deutlichere Worte: „Die Apotheken haben sich an die Gesetze zu halten. Es würde übrigens den Krankenkassen gut anstehen, Apotheken nicht zu Gesetzesverstößen anzuhalten.“
Die AOK wollte sich auf Nachfrage nicht zum Thema freie Apothekenwahl äußern: „Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir derartige Fragen zum Kontext 'Zytostatika' und der Ausschreibung zum jetzigen Zeitpunkt nicht erörtern können“, so ein Sprecher.
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