Abgaberegeln

AOK-Dank verunsichert Apotheker

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Berlin -

Um die Arzneimittelversorgung in der Corona-Krise nicht unnötig zu erschweren, hat der Gesetzgeber einige Erleichterungen bei der Abgabe durchgesetzt. Im Nordosten der Republik hatte die AOK die Vorschriften schon vor der bundesweiten Verordnung gelockert. Das hat jetzt kurz für Verunsicherung in Apotheke gesorgt – dabei wollte sich die Kasse nur bedanken.

Die AOK Nordost hat unter der Woche Apotheken in Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern angeschrieben und über die „Grundsätze der Arzneimittelversorgung während der Sars-CoV-2-Pandemie“ aufgeklärt. Gemeint sind die gelockerten Abgabevorschriften, wie sie schon Ende März mit den Landesapothekerverbänden (LAV) der drei Bundesländer vereinbart wurden.

Damit waren die Kasse und die Apotheker im Nordosten schneller als der nationale Gesetzgeber. Die Sars-Cov-2-Arzneimittelversorgungsverordnung ist erst am 21. April in Kraft getreten. Damit wurde nicht nur das Botendiensthonorar eingeführt, Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat den Apothekern auch mehr „Beinfreiheit“ beim Austausch von Arzneimitteln eingeräumt. Selbst von der Aut-idem-Regelung kann danach abgewichen werden.

Die Regelungen haben sich weitgehend überschnitten. Seit Inkrafttreten der Verordnung sei „die überwiegende Mehrheit der Inhalte jedoch bundesweit einheitlich geregelt“, schreibt die AOK Nordost den Apothekern. „Vor diesem Hintergrund sowie unter Berücksichtigung der Lockerung der Kontaktbeschränkungen ist die regionale Vereinbarung Ende Juni 2020 ausgelaufen. Sollte die Situation es erfordern, werden wir selbstverständlich mit den Landesapothekerverbänden zu einer Fortsetzung der Regelungen sprechen.“

Kurz für Unruhe in Apotheken hat die Formulierung „überwiegende Mehrheit“ der Inhalte. Misstrauische oder besonders leidgeprüfte Pharmazeuten witterten hinter dieser Formulierung einen Fallstrick. Und da der Brief Mitte August kam, die regionalen Vereinbarungen aber Ende Juni ausgelaufen sind, könnten hier Retaxationen drohen, so die Befürchtung. Doch auf Nachfrage beruhigte die AOK die Apotheker.

Beim LAV Brandenburg war das Schreiben der Kasse nicht einmal bekannt. Wozu auch: Die AOK wollte einfach nur Danke sagen: „Wir bedanken uns an dieser Stelle ganz herzlich für Ihr Engagement und hoffen, dass der Entscheidungsspielraum dieser Regelungen Sie bei der Versorgung unserer Versicherten unterstützt hat.“

Die AOK Plus hatte ihre regionale Vereinbarung mit dem Sächsischen Apothekerverband (SAV) schon im Mai beendet. Nur eine Regelung blieb in Kraft: Es geht um den Austausch von Arzneimitteln, die auf der Substitutionsausschlussliste stehen. Auch hier ist eine Substitution von Hersteller und Stückzahl bei Nichtverfügbarkeit in der Apotheke möglich, allerdings nur nach Rücksprache mit dem Arzt. Die Rücksprache ist mit Datum und Unterschrift zu dokumentieren, außerdem ist die Sonder-PZN für die Akutversorgung (02567024 und Faktor 5 oder 6) aufzubringen.

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