Retaxationen

AOK begründet Hochpreiser-Kontrolle Alexander Müller, 03.11.2017 11:39 Uhr

Berlin - 

Damit Apotheken hochpreisige Arzneimittel nicht zu früh in die Abrechnung geben, bittet die AOK Bayern gelegentlich um die Einkaufsbelege als Beweis. Und zwar auf dem kurzen Dienstweg, per Telefon. Dem Bayerischen Apothekerverband (BAV) wurden solche Fälle zuletzt vermehrt gemeldet. Der AOK zufolge gibt es aber keine „aufwändige Sonderprüfung“ in diesem Bereich. Und angeblich sollen die Anrufe dabei helfen, Retaxationen zu vermeiden.

Arzneimittel mit fünfstelligem Abgabepreis liegen in der Regel nicht im Generalalphabet oder Kommissionierer. Gerade bei relativ seltenen Präparaten wird erst bestellt, wenn der Kunde mit seinem Rezept in der Offizin erscheint. Um den Vorgang bei der späteren Abholung nicht komplett neu aufmachen zu müssen, wird das Rezept in vielen Apotheken sofort bedruckt.

Das ist nicht ganz lege artis, denn bedruckt wird das Rezept korrekterweise bei der Abgabe. Solange der Apotheker die Verordnung aber nicht in die Abrechnung gibt, bevor das Medikament tatsächlich übergeben wurde, entsteht eigentlich kein Schaden. Die Apotheke vereinfacht nur ihre Prozesse.

Dennoch retaxieren einige Kassen dieses Vorgehen – und als Beweismittel kann eben der Einkaufsbeleg der Apotheke dienen. Die AOK Bayern teilt hierzu auf Nachfrage mit: „Grundsätzlich sind die Abgabebestimmungen für Apotheken eindeutig im Arzneimittelversorgungsvertrag Bayern geregelt – etwa auch Fragen zu Verordnungs- und Abgabedatum.“

Details zu Anlass oder Umfang ihrer Nachforschungen verrät die AOK nicht. Die Begründung für die Anrufe klingt fast schon fürsorglich: „Um eine Retaxierung für den Apotheker aufgrund einer Lieferverzögerung des Arzneimittelherstellers zu vermeiden, bittet die AOK Bayern im Einzelfall Apotheken um den Einkaufsnachweis.“ Da die Kasse aber vermutlich auch bei Lieferverzögerungen keine abgelaufenen Rezepte akzeptiert und über den Lieferzeitpunkt ohne Angabe der Apotheke keine Kenntnis hat, wirkt diese Begründung etwas künstlich.

Eine aufwändige Sonderprüfung gebe es allerdings derzeit nicht, versicherte die Sprecherin der Kasse. „Die AOK Bayern führt ständig Routineprüfungen im Bereich Arzneimittelversorgung durch. Dazu ist die AOK Bayern gesetzlich verpflichtet.“

Ein Sprecher des BAV hatte sich so geäußert: „Wir stellen fest, dass es vermehrt zu solchen Kontrollen insbesondere im Bereich hochpreisiger Arzneimittel kommt.“ In der für Kassenangelegenheiten zuständigen Abteilung des Verbands sei das Thema aktuell eine „relevante Größe“ geworden. Dem Verband zufolge sind Apotheker allerdings nicht verpflichtet, der Aufforderung der Kasse Folge zu leisten und ihren Einkauf zu belegen. Der BAV rät seinen Mitgliedern deshalb davon ab, auf telefonische Anfrage irgendwelche Belege an die Kasse zu faxen.