Apothekenbetriebsordnung

Anzeigepflicht für Pick-up

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Ob das von Schwarz-Gelb geplante Pick-up-Verbot verfassungskonform ist, wird derzeit noch überprüft. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) geht das Thema unterdessen von einer anderen Seite an: Mit der Novelle der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) sollen Rezeptsammelstellen grundsätzlich genehmigungspflichtig werden - auch für Versandapotheken.

Bisher hätten Versandapotheken zum Beispiel in Drogeriemärkten ohne Erlaubnis Rezeptsammlung betrieben, heißt es im Kommentar des Ministeriums zum vorläufigen Referentenentwurf. Künftig soll die Erlaubnispflicht für alle Apotheken gleichermaßen gelten. Bislang sind Rezeptsammelstellen in Gewerbebetrieben und bei Heilberuflern verboten. Bleibt dieser Passus - wie im aktuellen Entwurf - in der ApBetrO bestehen, wären Pick-up-Stellen in Drogeriemärkten verboten.

Die Änderungen in der ApBetrO bestehe „unabhängig von dem Koalitionsvorhaben zu Pick-up-Stellen“, schreibt das BMG. Die Klarstellung bei den Rezeptsammelstellen stehe aber „im Einklang mit dem vorgesehenen Verbot“. Spätere Anpassungen der ApBetrO - je nach Ausgestaltung der gesetzlichen Regelungen zu Pick-up-Stellen - könnten erforderlich werden, so das BMG.

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