Apothekenmitarbeiter aus Sachsen sollen künftig Schulen bei den Tests auf Sars-Cov-2 unterstützen. Geplant ist, den Schulbetrieb für die Abschlussklassen ab Montag wieder zu öffnen. Apothekerverband und -kammer haben in einem Schreiben aufgerufen, sich zu beteiligen. Auch eine Aufwandsentschädigung wird angeboten.
Die Schüler in Sachsen sollen sich demnach zu Beginn der Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts in ihrer Schule auf Corona testen lassen können. Geplant ist dem Schreiben zufolge ein „einmaliger“ Antigen-Schnelltest. Der Sächsische Apothekerverband (SAV) und das Landesamt für Schule und Bildung (LaSuB) haben eine gemeinsame Vereinbarung abgeschlossen.
Apotheken sollen sich bis Freitag anmelden. Die Schulen erhalten die Liste der teilnehmenden Betriebe und können dann Kontakt aufnehmen. Ziel sei es, „dass das Apothekenpersonal bei der Durchführung der Tests vom Schulpersonal – beispielsweise bei der Auswertung der Tests und der Abstrichnahme – unterstützt wird“. Beispielsweise sollten Lehrkräfte vor Testbeginn eine Anleitung beziehungsweise Einweisung durch die Apothekenangestellten erhalten. So sollen möglichst wenig Personal der Apotheke erforderlich sein und möglichst viele Testungen pro Stunde durchgeführt werden können, heißt es weiter. Das Material wie die PoC-Tests, Desinfektionsmittel und Schutzausrichtung wird vom LaSuB in den jeweiligen Schulen gestellt.
Die Schüler sollen eine schriftliche Einwilligungserklärung abgeben. Auch Schulpersonal soll sich testen lassen. Bei positiven PoC-Tests soll das zuständige Gesundheitsamt durch die Apothekenmitarbeiter – mit Unterschrift und Apothekenstempel – informiert werden. Die Schule übernimmt die Information der Schüler sowie der Erziehungsberechtigten.
Die Teilnehmer erhalten dafür 50 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer pro angefangene Stunde – egal welche berufliche Qualifikation sie haben. Einzurechnen sei auch die Anreise. Vom Verband erhalten Apotheken einen gesonderten Abrechnungsbeleg. Pro Schule soll einer verwendet werden, die Bildungseinrichtung muss die Stunden mit Stempel quittieren. Apotheken sollen eine Kopie aufbewahren. Die Bedruckung erfolge mittels Sonder-PZN 06461274. Zudem solle der Beleg mit dem Kostenträger LaSuB bedruckt werden. Zudem soll die Berufshaftpflichtversicherung über die Tätigkeit informiert werden.
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