Laborausstattung

Anschütz-Thermometer können weg

, Uhr

Apotheken benötigen keine geeichten „Anschütz-Thermometer“ mehr. Eine Apothekerin hat vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht (OVG) durchgesetzt, dass sie ein anderes Gerät zur Schmelzpunktbestimmung verwenden darf. Die zuständige Behörde hatte zuvor bei einer Prüfung einen Verstoß gegen das Mess- und Eichwesen festgestellt. Dagegen hatte die Apothekerin geklagt.

Sie hatte vor Gericht vorgetragen, sie benutze ein vollautomatisches Schmelzpunktbestimmungsgerät. Dessen ordnungsgemäße Funktionsweise werden durch die jährliche Kalibrierung mit geeichten Substanzen gesichert. Das Gericht erkannte das Arzneibuch als „Sammlung fachlich anerkannter Regeln“ an. Darin sei die Verwendung nicht-geeichter Geräte erlaubt.

Das OVG stellte in seinem Urteil fest, dass es damit „eine in der deutschen Apothekenpraxis offenbar bereits weitgehend angewandte Methode auch rechtlich gebilligt“ habe. Eine Revision gegen die Entscheidung wurde nicht zugelassen.

 

Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

Mehr zum Thema
Empfehlungen für die Selbstmedikation
Dyshydrotisches Ekzem: Juckreiz über Nacht
Streichpreise am BGH
Preis-Jojo bei Netto
Mehr aus Ressort
ApoRetro – der satirische Wochenrückblick
Wie MPU: Apotheker müssen zur Nachprüfung
Kooperation mit Gesundheitskiosk denkbar
Gesundheitsmarkt: „Die Versender kommen hier nicht hin“
Weiteres
Streichpreise am BGH
Preis-Jojo bei Netto»
Skonto-Urteil verhagelt Mitgliederakquise
Linda: Zurück in der Gewinnzone»
Empfehlungen für die Selbstmedikation
Dyshydrotisches Ekzem: Juckreiz über Nacht»
Homocystein-Spiegel erhöht
B12-Mangel wegen ASS»
§ 3 Arzneiversorgungsvertrag
BG-Rezept: Darf der Unfallort fehlen?»
Günstigste Variante für Versicherte
Stückeln: Zuzahlung kann entfallen»