Sonstige Gesundheitseinrichtung

Anschrift und Telefonnummer bei allen Ärzten Pflicht

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Berlin -

Die Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) soll angepasst werden, das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat eine entsprechende Novelle vorgelegt. Stimmt der Bundesrat zu, werden die entsprechenden Punkte umgesetzt. Dazu gehören unter anderem der OTC-Switch von Rizatriptan 5 mg, Bilastin 10 mg und Olopatadin sowie eine Anpassung in § 2 Absatz 1 Nummer 1.

§ 2 Absatz 1 AMVV regelt, welche Angaben eine Verschreibung enthalten muss. Dazu gehören auch Details zur verschreibenden Person: „Name, Vorname, Berufsbezeichnung und Anschrift der Praxis oder der Klinik der verschreibenden ärztlichen, tierärztlichen oder zahnärztlichen Person (verschreibende Person) einschließlich einer Telefonnummer zur Kontaktaufnahme“.

Dieser Punkt soll angepasst werden: „Name, Vorname, Berufsbezeichnung und Anschrift der Praxis, der Klinik oder einer sonstigen Gesundheitseinrichtung der verschreibenden ärztlichen, tierärztlichen oder zahnärztlichen Person (verschreibende Person) oder, sofern diese nicht in einer Gesundheitseinrichtung tätig ist, die Anschrift der verschreibenden Person, jeweils einschließlich einer Telefonnummer zur Kontaktaufnahme“.

Somit ist geregelt, dass auch Ärzt:innen, die nicht in einer Praxis oder Klinik arbeiten, Anschrift und Telefonnummer sowie die Berufsbezeichnung angeben müssen.

OTC-Switches

Rizatriptan ist das vierte Triptan, das aus der Verschreibungspflicht entlassen wurde. Dementsprechend soll die AMVV angepasst werden. Die Position wird wie folgt geändert: „Rizatriptan – ausgenommen zur akuten Behandlung der Kopfschmerzphase bei Migräneanfällen mit und ohne Aura, nach ärztlicher Erstdiagnose einer Migräne, in festen Zubereitungen zur oralen Anwendung in Konzentrationen von 5 mg je abgeteilter Form und in einer Gesamtmenge von 10 mg je Packung.“

Auch Bilastin zu 10 mg kann demnächst im Rahmen der Selbstmedikation Anwendung finden: „Bilastin und seine Ester“– ausgenommen in festen Zubereitungen zur oralen Anwendung in Konzentrationen von 10 mg je abgeteilter Form, sofern auf Behältnissen und äußeren Umhüllungen eine Beschränkung der Anwendung auf Kinder von sechs bis elf Jahren angegeben ist.“ Außerdem ist Bilastin bereits zu 20 mg rezeptfrei erhältlich.

Mit Olopatadin wurde ein weiteres Antiallergikum aus der Verschreibungspflicht entlassen. „Olopatadin – ausgenommen zur Anwendung am Auge, sofern auf Behältnissen und äußeren Umhüllungen eine Beschränkung der Anwendung auf Erwachsene angegeben ist, es sei denn, es handelt sich um von der Europäischen Kommission als verschreibungspflichtig zugelassene Arzneimittel.“

Olopatadinist zugelassen zur Behandlung okulärer Anzeichen und Symptome der saisonalen allergischen Konjunktivitis. Das hochwirksame, selektive Antiallergikum wirkt auf verschiedenen Wegen. Zum einen wird die Wirkung von Histamin gehemmt und zum anderen die Histamin-induzierte Produktion entzündungsfördernder Zytokine durch konjunktivale Epithelzellen verhindert. In-vitro-Studien lassen darauf schließen, dass der Wirkstoff direkt auf Mastzellen der menschlichen Bindehaut wirken kann. In der Folge wird die Ausschüttung entzündungsfördernder Mediatoren gehemmt. Außerdem soll Olopatadin bei okulärer Gabe bei Patient:innen mit durchgängigem Tränennasengang die Nasensymptome mindern.

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